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Kabinettsbeschluss

Das steht im Asylpaket II

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin das zweite Asylpaket beschlossen. Wie das erste im Herbst vergangenen Jahres enthält es vor allem Verschärfungen für abgelehnte Asylbewerber und Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive. Die vorgesehenen Änderungen im Überblick:

Donnerstag, 04.02.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 04.02.2016, 21:53 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Besondere Aufnahmeeinrichtungen: Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sollen dort schnelle Verfahren angewendet werden mit dem Ziel, abgelehnte Antragsteller zügig wieder zurückzuschicken. Bis zu fünf dieser Zentren soll es laut Koalitionskompromiss vom November geben, zunächst wurden aber nur zwei Standorte in Bayern – Bamberg und Manching – festgelegt. Für die Asylsuchenden soll dort eine verschärfte Residenzpflicht gelten. Die Aufnahmeeinrichtungen sind ein Kompromiss mit der CSU, die grenznahe Transitzonen für alle Flüchtlinge wollte.

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Sichere Herkunftsländer: In einem eigenen Gesetzentwurf werden die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien in die Liste der sicheren Herkunftsländer aufgenommen. Erhält der Gesetzentwurf die Zustimmung des Bundestags und den Bundesrats, würden auch Flüchtlinge aus diesen Ländern in die besonderen Aufnahmeeinrichtungen gebracht.

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Familiennachzug: Für Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutz wird das Recht, ihre engsten Angehörigen nach Deutschland zu holen, für zwei Jahre ausgesetzt. Diese Forderung vor allem der CSU war am heftigsten umstritten. Der Kompromiss mit der SPD sieht vor, Angehörige nun bei möglichen Kontingenten vorrangig zu behandeln, um ihnen dennoch einen Weg nach Deutschland zu ermöglichen. Kontingente als sicheren und gesteuerten Weg nach Deutschland strebt die Bundesregierung auf europäischer Ebene an. Vereinbart ist bislang nur, 160.000 Flüchtlinge zu verteilen, was in der Praxis allerdings stockt. 20.000 davon sollen aus den Nachbarstaaten Syrien geholt werden. Dabei könnten bereits Angehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen berücksichtigt werden.

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Schärfere Regeln bei der Abschiebung Kranker: Künftig sollen nur noch schwere Krankheiten, wenn etwa Lebensgefahr droht, eine Abschiebung verhindern. Verschärft werden sollen auch die Regeln für das Einreichen von Attesten. Kommen sie nicht fristgerecht an, sollen sie nicht mehr berücksichtigt werden. Im Gespräch war zuletzt auch, nur Atteste bestimmter Ärzte zu akzeptieren.

Eigenbeteiligung an Integrationskursen: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich mit der Forderung durchgesetzt, von Flüchtlingen eine Eigenbeteiligung für Integrationskurse zu verlangen. Dafür sollen von den Asylbewerberleistungen, die unterhalb des Hartz-IV-Niveaus liegen, zehn Euro pro Monat abgezogen werden.

Sicherer Aufenthaltsstatus in der Ausbildung: Flüchtlinge, die eine Ausbildung in Deutschland angefangen haben, sollen eine Garantie dafür erhalten, diese auch beenden und danach zwei Jahre arbeiten zu können. Dies soll laut Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten und sowohl den Azubis als auch den ausbildenden Unternehmen Planungssicherheit geben. Bislang war die Regel, dass Flüchtlinge für die Dauer der Ausbildung von der zuständigen Behörde eine Verlängerung ihres Aufenthaltstitels bekommen sollten. Einen Rechtsanspruch darauf hatten sie aber nicht. (epd/mig) Aktuell Recht

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