Gesetz wirkt kaum
Keine einzige zwangsverheiratete Frau durfte Wiedereinreisen
Das Gesetz gegen Zwangsverheiratungen wirkt kaum. Bis heute ist keiner einzige Person eine Wiedereinreise nach Deutschland gestattet worden, und nur zwei Männer wurden verurteilt. Das räumt die Bundesregierung fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ein.
Montag, 07.03.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 10.03.2016, 17:40 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Mit edlen Motiven hatten CDU/CSU und die FDP im Jahr 2011 das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat begründet. Es sollte Frauen in Not beschützen vor patriarchalischen Traditionen und Unterdrückung. Nach einer langen und heftig geführten Debatte trat das Gesetz im Jahr 2011 in Kraft.
Wie die Bundesregierung heute, fünf Jahre später, einräumen muss, zeigt das Gesetz kaum Wirkung. In den Jahren 2012 und 2013 wurden bundesweit nur zwei Männer wegen Verstoßes gegen das Gesetz verurteilt. Das geht aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor.
Insgesamt wurden den Angaben nach seit 2012 jährlich rund 60 Ermittlungsverfahren zur Zwangsehe von der Polizei an die Staatsanwaltschaften abgegeben. Für 2014 und 2015 liegen noch keine Zahlen vor.
Keine einzige Wiedereinreise
Das Rückkehrrecht von Zwangsverheirateten habe bislang gar keine Wirkung gezeigt, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Seit 2011 sei keiner einzigen Person eine Wiedereinreise nach Deutschland gestattet worden. Der Passus sollte vor allem jungen Frauen die Rückkehr nach Deutschland ermöglichen, wenn sie im Ausland, beispielsweise während der Sommerferien, zur Ehe gezwungen wurden. Die Wiedereinreiseoption wurde aber an strenge Bedingungen geknüpft.
Nach Ansicht der frauenpolitischen Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, kann das Gesetz nicht funktionieren, so lange der Opferschutz in den Prozessen nicht genug gewährleistet ist. „Wer die Täter verfolgen will, muss den Opferschutz rechtlich und tatsächlich verbessern“, sagte Schauws den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Ehebestandszeit
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat hatte Schwarz-Gelb auch die sogenannte Ehebestandszeit verlängert. Damit wurde die aufenthaltsrechtliche Abhängingkeit ausländischer Ehefrauen von zwei auf drei Jahren angehoben. Terre des Femmes und 50 weitere Frauenrechtsorganisationen und Experten hatten dagegen erfolglos in einem schriftlichen Appell protestiert. Sie hatten der Bundesregierung vorgeworfen, das Gesetz zu verschärfen und den Schutz der Frau nur als Vorwand zu benutzen. Vor allem Türkeistämmige und Muslime fühlten sich durch die Debatte und das Gesetz unter Generalverdacht gestellt. (epd/mig) Leitartikel Politik
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