Gesundheitskarte
Flickenteppich bei Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden
Zwei von drei Bundesbürgern befürworten, dass Flüchtlinge eine Gesundheitskarte erhalten sollen und damit direkt einen Arzt aufsuchen können. Die Einführung der Gesundheitskarte scheitert bislang jedoch - an Finanzierungsfragen.
Donnerstag, 10.03.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:44 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Nachdem der Bund die Finanzierungsverantwortung abgelehnt hat, müssen in den meisten Ländern weiterhin die Kommunen die Kosten der Gesundheitsversorgung tragen. Das hat zur Folge, dass die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge insgesamt allenfalls schleppend vorankommt. Zu diesem Fazit kommt eine bundesweite Expertise der Bertelsmann Stiftung.
Diese zeigt, dass bis Ende Februar 2016 die Gesundheitskarte für Asylsuchende in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eingeführt wurde. Aber unter den Flächenstaaten haben nur Brandenburg, wo die Karte am 1. April kommen wird und Schleswig-Holstein eine verbindliche Regelung auf Landesebene getroffen. Nur hier tragen die Länder die Kosten der Gesundheitsversorgung.
Kommunen befürchten Mehrkosten
In den anderen Ländern müssen in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts eines Asylsuchenden die Kommunen weiterhin für den Großteil der Gesundheitskosten aufkommen. In Nordrhein-Westfalen haben derzeit nur 20 Kommunen ihre Bereitschaft zur Einführung der Gesundheitskarte erklärt. Im Saarland will die Landesregierung die Gesundheitskarte ermöglichen, aber sämtliche Landkreise weigern sich, sie einzuführen. Die Kommunen befürchten, dass durch die Regelung Mehrkosten entstehen könnten.
Umsetzung in den Ländern läuft nur schleppend
Download: Die Studie „Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge. Der Umsetzungsstand im Überblick der Bundesländer“ der Bertelsmann Stiftung kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Die meisten Länder arbeiten noch an der Umsetzung. Dazu stehen die Länder in Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen, um die Kostenaufteilung und den Leistungsrahmen der medizinischen Versorgung der Asylsuchenden zu definieren. Die im Gesetz auf Bundesebene vorgesehene Rahmenvereinbarung zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den kommunalen Spitzenverbänden wird ebenfalls noch verhandelt.
Bayern und Sachsen wollen von der Möglichkeit einer Gesundheitskarte für Asylsuchende keinen Gebrauch machen. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat Anfang März beschlossen, die Karte vorerst nicht einzuführen. „Es kann nicht sein, dass das föderale Gerangel um die Kosten auf dem Rücken der Flüchtlinge und der Kommunen ausgetragen wird“ urteilt Kirsten Witte, Kommunalexpertin der Bertelsmann Stiftung. „Die medizinische Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen muss bundeseinheitlich geregelt und finanziert werden.“
Angesichts der erheblichen Belastungen, die Kommunen derzeit schultern müssen, wäre dies ein wichtiger Beitrag, um die Lasten gerechter zu verteilen. Außerdem ließe sich der Verwaltungsaufwand für die Kommunen bei der Gesundheitsversorgung der Asylsuchenden deutlich reduzieren, so Witte weiter. Unter der Maßgabe, dass die Gesundheitskarte Kosten reduziert, steigt die Zustimmung sogar auf 80 Prozent der Befragten. (epd/mig) Leitartikel Politik Studien
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Wenn die „Gesundheitskarte“ für Flüchtlinge/Asylsbewerber eingeführt wird, dann heißt das auch, dass die auflaufenden Kosten von der Allgemeinheit, auf die gesetzlichen Krankenkassen verschoben werden. Die Kosten werden also nicht reduziert, sondern auf die Arbeitnehmer verlagert. Was wiederum heißt, dass die Arbeitnehmer allein die Kosten zu tragen haben. Das schürt weitere Ressentiments in der Gesellschaft gegen Flüchtlinge und Asylsbewerber. Die Kosten der Flüchtlinge/Asylsbewerber müssen von der Allgemeinheit, also durch Steuern, finanziert werden. Eine Verlagerung der Kosten, einseitig auf die Arbeitnehmer, ist unsozial und stärkt dadurch die Neonazis. Außerdem schwächt das unsere sozialen Versorgungssysteme, die sich nach der Wende gerade erst wieder erholen konnten. Weitere Privatisierungen drohen, weil die sozialen Systeme dadurch überfordert werden. Die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ist bereits aufgehoben, da der Arbeitgeberbeitrag bei 7 %, „eingefroren“ wurde. Höhere Kosten werden auch jetzt bereits einseitig von den Arbeitnehmern finanziert. Für diese werden sich die Kosten durch eine Verlagerung weiter erhöhen.