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Landgericht Dresden

Lange Haftstrafen nach Brandanschlag auf Meißner Asylunterkunft

Hohe Haftstrafen hat das Dresdner Landgericht für zwei Männer aus Meißen wegen Brandstiftung auf eine geplante Asylunterkunft verhängt. Die Richterin attestierte den Tätern Fremdenfeindlichkeit und überlegtes Handeln. Der Prozess hat Signalwirkung.

Freitag, 29.04.2016, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 01.05.2016, 19:06 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Im Prozess um den Brandanschlag auf ein geplantes Flüchtlingsheim in Meißen sind die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Brandstifter wurden am Donnerstag zu jeweils drei Jahren und acht Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Das Landgericht Dresden sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer vorsätzlich und aus fremdenfeindlichen Motiven heraus handelten. Das Urteil erging wegen vorsätzlicher Brandstiftung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.

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Von schwerer Brandstiftung, wie die Staatsanwaltschaft den 38 und 41 Jahre alten Männern attestiert hatte, könne nicht gesprochen werden, sagte die Vorsitzende Richterin Michaela Kessler. Wegen des rechtzeitigen Einsatzes der Feuerwehr konnte ein Übergriff auf angrenzende bewohnte Häuser verhindert werden. Das Feuer hatte den Dachstuhl noch nicht erreicht. Der Angriff auf ein vollständig möbliertes Mehrfamilienhaus in Meißen hatte sich am 28. Juni 2015 kurz nach Mitternacht ereignet. Es entstand ein Sachschaden allein am Gebäude von rund 165.000 Euro.

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Ein Sachverständiger des Landeskriminalamtes hatte zuvor ausgesagt, dass es noch etwa 30 bis 60 Minuten gebraucht hätte, bis der hölzerne Dachstuhl in Brand geraten wäre. Die verurteilten Täter hatten sich vor dem Anschlag vermummt und Flaschen mit Benzin abgefüllt, sagte Kessler. Ein erster Versuch, im Erdgeschoss ein Feuer zu legen, sei fehlgeschlagen. Allerdings kamen sie kurze Zeit später ein zweites Mal zurück und zündeten in einer Wohnung in der ersten Etage die Matratzen der Betten an.

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Von Spontanität könne nicht gesprochen werden, sagte Kessler – auch deshalb nicht, weil die beiden Verurteilten sechs Wochen später nochmals zum Tatort zurückgekommen seien und versucht hätten, das inzwischen sanierte Gebäude mit Wasser zu fluten. Den Gesamtschaden bezifferte die Richterin auf mehr als 200.000 Euro.

Das hohe Strafmaß gelte für beide Täter gleichermaßen, sagte sie. Beide seien mit den Taten einverstanden gewesen und hätten mitgemacht. Kessler attestierte ihnen „hohe kriminelle Energie“ und „überlegtes Handeln“. Für die beiden Männer spreche das Geständnis und die Reue, die sie nach ihrer Verhaftung und auch vor Gericht zeigten.

Den Prozess beurteilte Richterin Kessler als „bedrückend und erschreckend“. Die Täter seien keine vorgestraften Kriminellen, sondern Bürger aus der Mitte der Gesellschaft, dazu als Familienväter und Arbeitnehmer sozial integriert. Sie seien auf „einfache und dumpfe Argumente mancher Hassprediger reingefallen“, sagte sie. Sie bestätigte, dass die beiden Männer wegen reichlichem Alkoholkonsum enthemmt gewesen seien. Die Brandstifter hatten sich unmittelbar nach ihrer Tat vor dem brennenden Haus filmen lassen.

Die beiden Verurteilten sitzen seit Dezember in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung höhere Haftstrafen gefordert. Sie prüft nun eine Revision. Der Widerspruch muss binnen einer Woche eingereicht werden.

Dem Besitzer der Meißner Unterkunft, Bauunternehmer Ingolf Brumm, war kurz nach dem Anschlag gedroht worden. Zuvor fanden sich asylkritische Aufkleber an seinem im Bau befindlichen Gebäude. Das Haus mit mehreren Wohnungen sollte vor allem Flüchtlingsfamilien aufnehmen.

Die Verteidigung hatte am Donnerstag auf Freiheitsstrafen von zwei Jahren sowie zwei Jahren und sechs Monaten plädiert. Verteidiger Jürgen Saupe sagte, die Angeklagten hätten vor allem aus Frust gehandelt. (epd/mig) Aktuell Recht

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