Gelichter
Würde die Türkei ein solches Gesetz verabschieden…
Strafrechtsreform. Bisher ist die Vergewaltigung nicht strafbar, wenn die Frau "nur" Nein sagt und sich nicht wehrt. In Zukunft soll Vergewaltigung "schon" strafbar sein, wenn die Frau Nein sagt und sich nicht wehren kann. Könnte sie sich wehren, gilt weiterhin: Nein ist Ja.
Von Sven Bensmann Dienstag, 03.05.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 05.05.2016, 16:57 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Ein braunes Schnitzel in Hakenkreuz-Form und seine Bedeutung für die Freiheitliche Partei Ördogans spielt für mich heute Mal keine Rolle. Böhmermann wirkt nach. Nur so viel: autoritätsmeiernde Rechtsaußen sind eben doch alle gleich; ob nun Muslim oder Christ, alles derselbe Mist.
Gemeinsamer Nenner der patriarchalen Religionen dieser Welt und Ihrer, zumeist konservativen, Anhänger ist wohl die Diskriminierung der Frau als solcher (als Trägerin der Ursünde) und von Frauen und Mädchen als Objekt männlichen Willens und ihrer biologischen Funktion als Gebährmaschine. Auch wenn die Auswüchse sich gelegentlich unterscheiden, so ist das Motiv doch stets dasselbe: Die Frau als solche muss beschützt werden. Von Männern. Und meist auch vor Männern.
Das kann dann in der Form geschehen, dass sie sich verhüllen müssen, um vor den lüsternen Blicken stets geifernder Männer geschützt zu werden, die sich ansonsten nicht beherrschen zu können – oder eben darin, diese Verhüllung zu verbieten, weil sie nur ein Instrument der Unterdrückung ist. Gemein ist beiden, dass darüber gefälligst Männer zu entscheiden haben.
Worin die Männer, dieses beste Geschlecht im ganzen Universum, dann also regelmäßig scheitern, ist, Frauen tatsächlich gleichzustellen. Denn wenn die Andere tatsächlich gleichgestellt ist, würde das ja nunmal bedeuten, dass man selbst nicht mehr besser ist. Gott bewahre.
An dieser für das überlegene Geschlecht unmöglichen Aufgabenstellung ist nun auch unser Justizminister gescheitert. Weil die Vergewaltigungsgesetzgebung bisher oft eher die Vergewaltiger schützte als die Vergewaltigten, sollte diese überarbeitet werden, um dem Schutz der Frauen gerechter zu werden. Wohl hauptschlich von Männern, schaut man sich das Ergebnis an.
Bisher ist bloß unmittelbarer Zwang oder das Ausnutzen einer schutzlosen Situation strafbar. Eine Frau, die sich nicht körperlich wehrt, sondern einfach nur auf Ihrem Nein besteht, darf man bisher also gefahrenlos vergewaltigen. Im Bundestag und in den Ministerien weiß man schließlich ganz genau, das Frauen meist „Ja“ meinen, wenn sie „Nein“ sagen, und dann bloß mit grober Gewalt erobert werden wollen.
Man könnte nun natürlich auch meinen, es sei geradezu steinzeitlich, anzunehmen, eine Frau meine ein ausgesprochenes Nein nicht so, es sei denn, sie wehre sich auch mit körperlicher Gewalt, wenn man(n) auf dieses Nein scheißt; man könnte meinen, man unterstelle damit einer Frau, sie sei nicht dazu in der Lage, ihrem Willen auch verbal Ausdruck zu verleihen; vor allem aber muss man die Frage stellen: Was ist das eigentlich für ein sexistischer Bullshit?
„Nein heißt Nein“. Diese vergleichsweise simple Feststellung hat die Europäische Union zum Rechtsstandard erklärt und die Länder der Gemeinschaft angewiesen, diese in nationales Recht umzusetzen. Heiko Maas ist daran – weil auch dieser Text natürlich nicht über ein begrenzt geistreiches und völlig überflüssiges Wortspiel herumkommt – maas-los gescheitert. Daran, dass das Nein einer Frau nichts wert ist, ändert sich mit dem geplanten neuen Gesetz nämlich wenig; allein, wenn die Frau zum körperlichen Widerstand unfähig ist, ist dieser Widerstand für die Strafbarkeit keine notwendige Bedingung mehr. Na meine Fresse, welch ein Durchbruch. Holla die Waldfee!
Konstatieren lässt sich daher wohl vor allem eines: Würden die Türkei oder Tunesien ein solches Gesetz verabschieden, insbesondere die publizistische Rechte schriebe ungehemmt über rückständige und frauenverachtende Muselmanen. Männer sind eben doch alle gleich. Aktuell Meinung
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