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EU-Mahnung

Staaten müssen mehr für Roma-Integrieration tun

Dem EU-Kommission zufolge bringen EU-Staaten nicht genug Willen auf, um Roma zu integrieren. Gerügt wird auch Deutschland unter anderem im Bereich der frühkindlichen Bildung. Zudem würden in der Bundesrepublik Roma-Kinder zu häufig in Förderschulen unterrichtet.

Mittwoch, 29.06.2016, 8:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 29.06.2016, 22:56 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die EU-Kommission mahnt die Mitgliedstaaten zu einer besseren Integration der Roma. Die EU-Länder müssten „einen stärkeren politischen Willen an den Tag legen und eine langfristige Vision zum Kampf gegen die Diskriminierung der Roma entwickeln“, erklärte die Brüsseler Behörde am Dienstag bei der Vorstellung eines Jahresberichts zur Situation der Minderheit. Demnach gibt es in vielen Bereichen zwar Fortschritte, aber auch noch zahlreiche Mängel. Ein Maßnahmenkatalog von 2013 verpflichtet die EU-Regierungen zur Entwicklung von Integrationsstrategien, um den Zugang der Roma zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum zu verbessern.

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So hätten beispielsweise erst sechs Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Österreich, die empfohlenen Maßnahmen zur Bekämpfung romafeindlicher Hassreden umgesetzt, erklärte die Kommission. Eine individuelle Förderung im Bildungssystem sehen demnach zwölf der 28 Mitgliedstaaten vor, auch hier war Deutschland dabei. Allerdings hinke Deutschland beim Zugang zu frühkindlicher Bildung hinterher. Auch würden in der Bundesrepublik zu häufig Roma-Kinder in Förderschulen unterrichtet.

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Zusammen mit 15 anderen EU-Ländern hat Deutschland dem Bericht zufolge sämtliche Hürden beim Zugang zur Gesundheitsvorsorge für Roma abgeschafft. Wie die meisten anderen Länder hat es dagegen noch keine Aufenthaltsorte für nicht-sesshafte Roma bereitgestellt oder dies zumindest nicht offiziell nach Brüssel gemeldet; bislang taten dies nur Österreich und Großbritannien sowie Belgien und Frankreich. Kein einziges EU-Land hat den Angaben zufolge bisher bestätigt, dass Zwangsräumungen von Roma-Unterkünften nur unter Beachtung des EU-Rechts und internationaler Menschenrechtsverpflichtungen erfolgen. (epd/mig)

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