Plädoyer
Die Macht des Gesichtsschleiers
Erneut wird in Deutschland über ein Burkaverbot debattiert. Dabei sind die Argumente längst ausgetauscht. Über ein argumentatives Patt kommt man nicht hinaus. Migrationsforscherin Sandra Kostner zeigt Wege aus dieser Sackgasse.
Von Sandra Kostner Dienstag, 20.09.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 26.09.2016, 11:53 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
In den letzten Jahren mehren sich in Deutschland Forderungen nach einem Verbot der Vollverschleierung, also von Burka und Niqab. Die Argumente für und wider ein solches Verbot werden inzwischen routiniert ausgetauscht: Die Verbotsgegner beziehen sich auf die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit, die Verbotsbefürworter bringen das Gleichheitsgebot der Geschlechter in Stellung und betonen die Unvereinbarkeit der offenen Bürgergesellschaft mit dem Gesichtsschleier.
Unstrittig ist dabei nur, dass die Zahl der vollverschleierten Frauen in Deutschland äußerst überschaubar ist. Daran hat auch die Aufnahme vieler arabischer Fluchtmigrantinnen nichts geändert. Wenn es nicht die Zahlen sind, wo liegt dann die Herausforderung für unsere Gesellschaft? Oder anders gefragt: Welche Macht übt die Vollverschleierung über uns aus?
Die Frage mag zunächst seltsam anmuten, werden Burka und Niqab doch als Zeichen der ultimativen Unterdrückung und damit als Zeichen der Ohnmacht von Frauen wahrgenommen. Ihre Macht besteht aber genau darin, dass sie die Ungleichheit von Frauen und Männern sichtbar macht – eine Ungleichheit, die in unserer Gesellschaft durchaus noch vorhanden ist, normalerweise aber unsichtbar bleibt (Stichwort „Lohngerechtigkeit“).
Diese Sichtbarmachung aktiviert bei nicht-muslimischen und muslimischen Frauen reflexartig ein Schmerzgefühl darüber, dass das eigene Geschlecht jahrhundertelang Ungleichbehandlungen ertragen musste. Der US-amerikanische Sozialwissenschaftler John Lie hat dieses Phänomen des nachgelagerten Schmerzreflexes treffend als „Paradox der Unterdrückung“ bezeichnet. Das Paradox besteht darin, dass Schmerz und Wut über Unterdrückungen in früheren Zeiten in besonders starkem Maße bei den Nachfahren der unterdrückten Gruppe beobachtbar sind.
Wenn wir über vollverschleierte Frauen reden, geht es also vielmehr um uns, um das, was wir im Kampf um Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft erreicht haben und um das Gesellschaftsbild, das dem Erreichten zugrunde liegt. Was die Debatte über das „Burkaverbot“ zeigt, ist, dass dieses Gesellschaftsbild, wenn es um Frauen geht, mehr auf Gleichheit als auf Freiheit setzt. Einen Teil ihres Irritationspotenzials bezieht die Vollverschleierung aus ebenjenem Konflikt zwischen den beiden Grundpfeilern liberal- demokratischer Gesellschaften, für den der französische Philosoph Etienne Balibar den Begriff der „Gleichfreiheit“ geprägt hat.
Allzu unverständlich erscheint vielen, dass Frauen als Zeichen ihrer Religionsfreiheit das ultimative Symbol der Ungleichheit aus freien Stücken tragen. Aber genau das ist bei fast allen vollverschleierten Frauen der Fall. Die meisten Frauen entscheiden sich im Alter zwischen 18 und 30 für die Verschleierung und sehen diesen Schritt als eine Form der religiösen und sozialen Selbstfindung.
Viele begründen ihre Entscheidung für die „vormoderne, arabische“ Tradition der Vollverschleierung mit dem „modernen, westlichen“ Argument der persönlichen Freiheit. Auf diese Weise stellen sie die „westliche“ Sichtweise auf den Kopf: aus einem Unterdrückungs- und Ungleichheitssymbol wird ein Symbol der weiblichen Selbstbestimmung.
Unterdrückt und ungleich behandelt fühlen sich vollverschleierte Frauen dementsprechend von der Mehrheitsgesellschaft, die ihre Interpretation von Freiheit und Gleichheit infrage stellt. Dass sich beide Seiten auf „westliche“ Grundwerte berufen, ist kein Zufall, finden sich doch unter den vollverschleierten Frauen viele Konvertitinnen und in Deutschland aufgewachsene Muslima. Damit handelt es sich beim Thema Vollverschleierung also nicht, wie häufig unterstellt, in erster Linie um ein Integrationsproblem, sondern um einen Konflikt zwischen unterschiedlichen Interpretationen von Freiheit und Gleichheit. Man könnte auch sagen: Dieser Konflikt gehört zu Deutschland, da er sich zuvorderst an unterschiedlichen Interpretationen „unserer“ Grundwerte entzündet.
Ganz sicherlich wird die Auseinandersetzung mit dem Vollschleier dadurch nicht leichter, dass es sich bei ihm auch um ein Symbol des politisch-fundamentalistischen Islam handelt. Schnell denkt man an Länder wie Saudi-Arabien, wo die Ganzkörperverhüllung von Frauen mit Ungleichheit und Unfreiheit Hand in Hand geht. Zudem fordert der Vollschleier unser Religionsverständnis heraus.
Eine säkularisierte Gesellschaft wie die unsere, in der Religion weitgehend privatisiert ist, tut sich schwer mit der Sichtbarmachung von Religion im öffentlichen Raum. Dies ist umso mehr der Fall, wenn es sich um „zugewanderte“ Religionen handelt. Der Gesichtsschleier macht Religiosität und die Durchsetzung des Anspruchs, religiöse Differenz zu leben, auf maximale Weise sichtbar. In Verbindung mit der maximal anderen Definition von weiblicher Selbstbestimmung, die im Vollschleier ihren Ausdruck findet, kommt es zu Irritationen unseres Verständnisses von Freiheit und Gleichheit.
Die Vollverschleierung macht also etwas mit uns. Einige wollen ihr mit Macht begegnen und fordern daher ein Verbot. Bei anderen löst der Anblick einer vollverschleierten Frau Ohnmachtsgefühle aus, da sie in Burka und Niqab ausschließlich ein Unterdrückungssymbol sehen. Macht und Ohnmacht gehen mit religiösen Abwehrmechanismen und Schmerzreflexen einher und sind somit denkbar ungeeignet, um einen gesellschaftlichen Aushandlungsprozess über unterschiedliche Interpretationen von Freiheit und Gleichheit zu rahmen, der diesen beiden gesellschaftlichen Grundprinzipien gerecht wird.
Was bedeutet all dies nun für den Umgang mit der Vollverschleierung? Das argumentative Patt in den Debatten der vergangenen Jahre zeigt, dass bei diesem emotional besetzten Thema sowohl der Verweis auf die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit als auch der Ruf nach einem Verbot im Namen der Gleichberechtigung bzw. der offenen Bürgergesellschaft zu kurz greifen.
Ein erster Schritt zur Überwindung dieses Patts wäre, wenn wir die Vollverschleierung nicht mehr als Angriff auf „unsere“ Gesellschaft sehen würden. Eine solche emotionale Selbstbefreiung würde uns in die Lage versetzen, in einen einer liberal-demokratischen Gesellschaft würdigen und ergebnisoffenen Dialog mit den sich verschleiernden Frauen zu treten. Wollen wir unsere oft formulierten Ansprüche an unsere gesellschaftlichen Grundprinzipien einlösen, führt an einem solchen Dialog kein Weg vorbei. Leitartikel Meinung
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Also im Umkehrschluss wär ich dann aber auch dafür dass die Frauen überall komplett nackt herumlaufen dürfen. Aus irgendeinem Grund ist das allerdings verboten, wie scheinheilig.
Im öffentlichen Raum sollte der Gesichtsschleier genauso verboten sein wie eine Strumpfmaske mit Sehschlitzen. Ich wage zu wetten, dass ich bald mit der Polizei in Berührung kommen werde, wenn ich mich entschließen sollte in einem Einkaufszentrum mit einer Strumpfmaske mit Sehschlitzen herumzulaufen. Warum vor einem Gesichtschleier mehr Respekt haben als vor einer Strumpfmaske mit Sehschlitzen. Religion hat in unserer Rechtsordnung zwar einen Anspruch auf Gleichbehandlung, nicht aber auf Sonderbehandlung. Religionsfreiheit bedeutet nicht Narrenfreiheit. Gleiche Rechte und gleiche Pflichten für alle im zwischenmenschlichen Umgang
„Die Verbotsbefürworter bringen das Gleichheitsgebot der Geschlechter in Stellung und betonen die Unvereinbarkeit der offenen Bürgergesellschaft mit dem Gesichtsschleier.“
So offen, wie behauptet, ist diese „Bürgergesellschaft“ in Wirklichkeit gar nicht. Es gibt darin bestimmte Gruppen und Parallelgesellschaften, die anderen gegenüber verschlossen sind. In den Ländern, aus denen derzeit die meisten Flüchtlinge kommen, sind die Leute gewöhnlich viel offener als die Deutschen, die häufig nicht einmal einen Gruß erwidern, geschweige denn mit einem sprechen möchten oder gar auf einen zugehen.
Und wenn es um das Gleichheitsgebot der Geschlechter geht, dann bin ich bereit, entsprechend der Ganzkörperverhüllung der muslimischen Frau ein langes Gewand (für Männer) zu tragen und mein Gesicht bis auf die Augen mit einem arabischen Männerkopftuch zu verhüllen, um meine Solidarität mit der muslimischen Niqab-Trägerin zu demonstrieren: sie trägt diese Kleidung freiwillig, weil sie daran glaubt, daß sie ihr von der Religion vorgeschrieben ist, und auch ich trage sie freiwillig, selbst wenn sie mir nicht von der Religion vorgeschrieben ist, in Wahrnehmung meines Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Für mich sind die religiösen Motive einer Gesichtsverschleierung zweitrangig. In einer Massengesellschaft nehmen wir unsere Mitmenschen vor allem über das Gesicht und die äußere Erscheinung wahr. Wir kennen sie ja nicht, wie es z.B. in einer Dorfgemeinschaft möglich ist. Auf mich wirken auch Motorradhelme mit Gesichtsschutz irritierend und ich finde es richtig, dass die Fahrer ihre Helme nach der Fahrt abnehmen und in der Regel damit nicht durch die Straßen laufen. Wenn einer seine Kapuze tief ins Gesicht zieht, macht er durch dieses ‚Sich-den-Blicken-entziehen‘ eher auf sich aufmerksam, weil er sich ja scheinbar verbergen will. In einer modernen Gesellschaft können sich Frauen mit Gesichtsverschleierung und ihre Verteidiger argumentativ also nicht nur hinter allgemeinem Religion-Bashing verschanzen. In einer offenen Gesellschaft braucht es eben auch in dieser Hinsicht eine gewisse ‚Offenheit‘ und Öffnung.
„Allzu unverständlich erscheint vielen, dass Frauen als Zeichen ihrer Religionsfreiheit das ultimative Symbol der Ungleichheit aus freien Stücken tragen.“
Dazu passt ein Bericht aus der Welt (online-Ausgabe) vom 8.9.2016: „Es ist eine Stellungnahme, die zur Verteidigungswaffe für liberale Muslime werden könnte. Die Vollverschleierung sei lediglich „eine Tradition“, hat Scheich Khaled Omran, der Generalsekretär des Fatwarates der Azhar-Universität in Kairo, der ARD gesagt. Es stehe einer Frau zwar frei, einen Gesichtsschleier zu tragen, wenn das in ihrer Gesellschaft üblich sei. Doch dürfe eine Muslimin das nicht religiös rechtfertigen. … insbesondere unter Sunniten gibt es keine andere Institution, deren Rechtsgutachten so hoch geachtet werden, wie die der Azhar. Die Kairoer Uni ist das, was in der Mehrheitskonfession des Islam einem Vatikan am nächsten kommt.
Vollverschleierung hat also nichts mit Religionsfreiheit zu tun!