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BND-Gesetz verabschiedet

Bundesnachrichtendienst darf ausländische Journalisten überwachen

Die Sorge um die Pressefreiheit ausländischer Journalisten spielt in diesem Gesetz keine Rolle: Der Bundestag hat dem Bundesnachrichtendienst die nahezu schrankenlose Überwachung von ausländischen Journalisten erlaubt.

Montag, 24.10.2016, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 24.10.2016, 16:55 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Bundestag hat am Freitag dem umstrittenen BND-Gesetz zugestimmt. Mit der Mehrheit der Koalitionsstimmen wurde das Gesetz verabschiedet, dass die Ausspähung von Ausländern im Ausland regeln soll. Journalistenorganisationen hatten das Gesetz scharf kritisiert, weil sie befürchten, dass auch Medienschaffende ausspioniert werden könnten.

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Organisationen wie „Reporter ohne Grenzen“ kritisieren, dass auf bestimmte Berufsgruppen, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, keine besondere Rücksicht genommen werden soll. Dazu gehören neben Anwälten, Ärzten und Pfarrern auch Journalisten. Deutsche darf der BND nicht ausspionieren. Für EU-Bürger gilt ein höherer Schutz als für Menschen aus Drittstaaten.

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Die Opposition lehnte das Gesetz ab. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, bezeichnete es als verfassungswidrig. Auch zwei Parlamentarier der SPD stimmten gegen die Reform. (epd/mig)

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