Amtsgericht Pirna
Freiheitsstrafen nach Krawallen in Heidenau
Die rechtsextremen Ausschreitungen in Heidenau hat für zwei Männer handfeste Konsequenzen. Das Amtsgericht in Pirna verurteilte sie zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Sie sollen Böller, Steine und Flaschen auf Polizisten geworfen haben.
Mittwoch, 16.11.2016, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 16.11.2016, 20:05 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Wegen ihrer Beteiligung an den rechten Ausschreitungen im sächsischen Heidenau im August 2015 sind zwei Männer zu Haftstrafen verurteilt worden. Die Richter am Amtsgericht in Pirna sahen es als erwiesen an, dass die damals 26 und 32 Jahren Männer Böller, Steine und Flaschen auf Polizeibeamte geworfen haben, wie das Amtsgericht am Montag in Pirna mitteilte. Ein weiterer Angeklagter, der zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war, wurde zu einer Jugendstrafe verurteilt.
Bei gewalttätigen Protesten gegen die Einrichtung eines Flüchtlingsheims in einem leerstehenden Baumarkt waren am 20. und 21. August vergangenen Jahres 33 Polizisten zum Teil schwer verletzt worden. Die massiven Ausschreitungen hatten bundesweit für Entsetzen gesorgt. Als Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wenige Tage später die Einrichtung besuchte, wurde sie von Einheimischen übel beschimpft.
Keine Bewährung
Das Amtsgericht Pirna verurteilte die Männer wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlichen und unerlaubten Umgangs mit „explosionsgefährlichen Stoffen“. Die beiden Erwachsenen müssen nun mit dem Gefängnis rechnen: Der ältere erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten, der jüngere von 20 Monaten. Beide Strafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil des Amtsgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig.
Gegen den dritten Angeklagten erließ das Amtsgericht eine Jugendstrafe in Höhe von 14 Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er in den kommenden drei Jahren insgesamt 1.800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. (epd/mig) Aktuell Recht
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