Justizministerkonferenz
Justizminister wollen Ehen von Minderjährigen unter 16 aufheben
Ehen von Kindern unter 16 Jahren sollen automatisch aufgehoben werden, bei Älteren sollen Ausnahmen erlaubt sein. Darauf verständigten sich Justizminister von Bund und Ländern.
Freitag, 18.11.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 21.11.2016, 21:09 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Justizminister von Bund und Ländern haben sich in der Debatte um sogenannte Kinderehen dafür ausgesprochen, alle Ehen von unter 16-Jährigen aufzuheben und bei Älteren Ausnahmen zu erlauben. Berlins scheidender Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) sagte am Donnerstag in Berlin, mit dieser Regelung könnte der ursprüngliche Streit beigelegt werden. Die Union hatte zunächst gefordert, alle Ehen mit Minderjährigen unter 18 Jahren automatisch aufzuheben.
Die Ehen mit Minderjährigen, deren Zahl durch die Flüchtlingsbewegung zugenommen hatte, waren Thema bei der Konferenz der Justizminister von Bund und Ländern. Ein konkreter Beschluss wurde nicht gefasst. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte angekündigt, noch im November einen Gesetzentwurf vorzulegen. Nach dem Treffen mit seinen Ressortkollegen aus den Bundesländern betonte er, auch Ehen von 16- und 17-Jährigen sollten in der Regel aufgehoben werden. Alle Entscheidungen müssten sich am Kindeswohl orientieren.
In Deutschland waren im Sommer 1.475 Minderjährige als „verheiratet“ registriert, davon 481 unter 16 Jahren. Das Mindestheiratsalter liegt nach deutschem Recht bei 18 Jahren, in Ausnahmen sind aber auch Ehen ab 16 Jahren möglich.(epd/mig)
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Warum denn nicht gleich wieder den bis 1973 in Kraft gewesenen § 180 StGB, der die „Kuppelei“ unter Strafe stellte, wieder einführen, verehrte Justizminister? Das wäre wenigstens konsequent.
Danach drohte Gefängnisstrafe, wenn jemand „durch seine Vermittlung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheit der Unzucht Vorschub leistet“.
Die Eltern Minderjähriger machten sich besonders schwer strafbar, wenn sie die Kuppel ermöglichten/duldeten.
Unzucht bzw. Sex unter Minderjährigen ist heutzutage „sozialadäquat“, frühe sexualkundliche Erziehung ist Programm. Aber die Ehe Minderjähriger, die immerhin Geschlechtsverkehr mit Verantwortung verbindet, soll per Gesetz (d.h ohne Abwägung im Einzelfall) pauschal verboten werden. In was für einer Doppelmoral leben wir eigentlich und v.a, was für Werte wollen wir den Flüchtlingen denn durch diese Scheinheiligkeit vermitteln??
Mehr als 4.000 sog. „Teenagermütter“ gibt es in Deutschland pro Jahr (!!), noch viel mehr Tausend Abtreibungen gibt es in dieser Altersgruppe. Hauptproblem ist dann idR, dass die jungen Mütter von ihren meist älteren Lebensabschnittspartnern allein gelassen werden, sobald ein ungeplantes Kind in das Leben tritt
Das Schicksal dieser jungen allein gelassenen Frauen interessiert keinen Justizminister. Ihr Pech, damit lässt sich schließlich in einer freiheitlich-aufgeklärten Gesellschaft kein Wahlkampf machen.
Aber der Gesetzgebungsaktionismus greift hier um sich, wenn es 1.475 Ehen Minderjähriger gibt. – Ach klar, es ist Wahlkampf! Starker Staat zeigt Kante gegen Flüchtlinge /Muslime (eh alles dasselbe) – auf das Signal kommt es an!!
@Magistrat
Die Antworten auf ihre selbstgestellten Fragen sind allesamt falsch oder völlig übertrieben/verzerrt. Absicht?
Frage an Sie: Warum darf man erst mit 18 den Führerschein machen, sich tätowieren lassen und harten Alkohol trinken? Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Sie ab diesem Alter reif genug sind ihre Entscheidung zu überdenken, zu treffen und dafür verantwortlich gemacht werden können. Es ist auch wichtig festzustellen, dass die Ehe lediglich für Deutschland aufgehoben ist und eine Auflösung für die beiden Betroffenen keine Auswirkungen auf das alltäglich Leben hier in Deutschland hat, außer natürlich konservative Muslime glauben hier sozialen Druck ausüben zu müssen. Würde man Kinderehen erlauben, dann würde man schlussendlich im Ausland geschlossene Zwangsehen legalisieren. Es gilt sich unserem Verständnis von Recht und Unrecht anzupassen und nicht Deutschland dem des Herkunftslandes oder (Gott steh uns bei) Ihrem Herr Magistrat.
Und ja, wir haben Wahlkampf! Also die Zeit wo unsere Demokratie noch ihren Namen verdient. Sollen wir ein Referendum starten und das Volk befragen?
@Gernold H.
Sie haben vollkommen Recht mit Ihren Beispielen. Das erklärt nochmal meinen Punkt: Ehen unter 16 automatisch aufzulösen, alle anderen geschlechtlichen Beziehungen Minderjähriger aber zu dulden, ist ungefähr wie : Autofahren mit Führerschein erst ab 18, ohne Führerschein aber gerne schon früher. Sie sehen, auf diese Widersprüchlichkeit kommt es an.
Es ist wichtig, dass der Staat Minderjährige vor sexueller Ausbeutung und auch vor Zwangsehen schützt. Aber jeder Ehe ab einem bestimmten Alter automatisch Zwang o.ä zu unterstellen ist ein Stigma. Es geht um den vorgesehenen gesetzlichen Automatismus, der keine Einzelfallprüfung erlaubt. Das ist m.E falsch, denn Ehen und Lebenspartnerschaften 14-jähriger gab und gibt es auch schon vor der Flüchtlingskrise, von Deutschen. Nur hatte man bisher ausreichend Vertrauen in das Ermessen der Richter. (noch fataler wird es vor dem Hintergrund, dass oftmals das Alter der Flüchtlinge nur geschätzt ist und viele irrtümlich als Minderjährige eingestuft werden)
Und nein, es ist nicht „demokratisch“, wenn in Wahlkampfzeiten Minderheiten/Ausländer/Muslime/Juden/… ihren Kopf hinhalten müssen. Gott sei Dank liegt dieses Verständnis nicht unserem Grundgesetz zu Grunde.
@Magistrat
„Das ist m.E falsch, denn Ehen und Lebenspartnerschaften 14-jähriger gab und gibt es auch schon vor der Flüchtlingskrise, von Deutschen.“
Quellen? Meines Erachtens ist diese Aussage grober Unfug! Es gibt 14-jährige Pärchen, aber keine eingetragenen Lebenspartnerschaften und mit absoluter Sicherheit keine Ehen mit 14 jährigen. Das ist höchstillegal und sollte es auch bleiben.
Ich glaube ihr Denkfehler liegt darin, dass Sie glauben dass Partnerschaften, Sex und Kinder kriegen ohne Ehen nicht legitim wären. Das ist aber eine Sichtweise die mit unserem Kulturraum unseren Werten und unserer Geschichte nichts zu tun hat und diesem sogar zuwider laufen.
Übrigens ist auch Inzest bei uns verboten. Wird aber in vielen islamischen Ländern geduldet. Wieso sollte wir Dinge die man in fremden Kulturkreisen für richtig hält hier pauschal auch für richtig halten. In islamischen Ländern ist man angeblich bereits ab der Geschlechtsreife erwachsen, bei uns nicht… warum sollten wir das in Frage stellen nur weil wir eine große Anzahl von Flüchtlingen aufnehmen? Die Flüchtlinge wissen übrigens wohin sie flüchten und sind verantwortlich.
@Magistrat
Ich habe letztens erst gelesen, dass das Alter bei Flüchtlingen eher zu hoch geschätzt wird, damit abgeschoben werden kann. Ich glaube das war auch auf Migazin.
Übrigens müssen die Väter der Teeniemütter sich selbstverständlich auch um den Nachwuchs kümmern und finanziell beteiligen. Dazu braucht man keine Ehe.
Jugendliche (wie ich auch damals) nutzen sich nicht sexuell gegenseitig aus. Sondern haben ganz einfach Spaß an ihrem Körper, am Miteinander und es ist dann auch irgendwann, wenns nicht geklappt hat, ok wenn man einen anderen Partner hat. Dafür wird der Sex nachträglich nicht schlechter. In unserem Kulturkreis steigt oder sinkt das Ansehen einer Frau oder eines Mannes nicht, nur weil er wechselnde Partner hat. Sex hat bei uns im Kulturkreis nicht unbedingt etwas mit Beziehung zu tun.
Übrigens können die Frauen ihre Männer verklagen wenn diese nicht eingewilligten Geschlechtsverkehr vollziehen.
Fazit: niemand braucht eine Ehe von Minderjährigen und sie gibt den Betroffenen überhaupt keine Vorteile. Und da die von ihnen aufgezählten Argumente für eine Ehe von Minderjährigen von vorne bis hinten erfunden sind, ist meine Hilfe Ihnen bei der Integration behilflich zu sein jetzt beendet. Kommen Sie kulturell einfach mal dort an, wo sie gerade leben, wenn sie die Kultur nicht mögen, dann wandern sie doch aus. So wie es viele Deutsche auch tun, die die Nase hier voll haben.
Mir ginge es bei dem Verbot um etwas anderes:
Es gibt Kulturkreise, bei denen Ehen mit minderjährigen vorkommen. ZB einige Romaehen, einige wenige türkische Imamehen und auch im afghanischen Raum kommt dies vor.
Aus eigener Erfahrung im Rahmen der Flüchtlingsbewegungen in 2015 konnte ich Eheleute sehen, bei denen der Mann zwischen 40 und 50 war und seine Ehefrau, die bereits zweifache Mutter war, gerade einmal 14.
Solche Fälle sind nach meinem moralischen Empfinden nicht duldbar. Hier geht Zwangsehe mit sexueller Ausbeutung einher. Diese befragten Mädchen erklärten jedoch, die Ehe freiwillig geschlossen zu haben.
Mädchen, in deren Kulturkreis eine freiwillige Entscheidung in Familienangelegenheiten unbekannt ist oder soviel bedeutet, mit der Verheiratungsentscheidung der Eltern einverstanden zu sein, können den Inhalt dieser Frage nicht verstehen.
Das Verbot der minderjährigen Ehen hilft, die jungen Frauen auch vor sich selbst und einer schlechten oder unüberlegten Entscheidung zu schützen. Allerdings sollten in diesen Fällen auch religiöse oder kulturelle Ehen minderjähriger verboten werden.
Natürlich wird es weiterhin zahlreiche heimlich geschlossene Ehen geben. Durch das Verbot kann aber wirksam die Minderjähirgen-Ehe als schlecht stigmatisiert werden. Das wäre mir wichtig.
@munsterEi
Läuft : nach Ihrem Verständnis ist ein minderjähriges Kind also verständig und rechtskundig genug, einen Nicht-ehelichen Vater des Kindes a) auf Unterhalt zu verklagen, b) wegen „nicht eingewilligten Geschlechtsverkehr“ zu verklagen und natürlich c) zur Anerkennung der Vaterschaft zu bewegen. Bei dem Verständnis müsste es doch glatt ehemündig sein…
Fakt ist, dass vielen Menschen GV nur in der Ehe möglich ist. Wenn für Sie ein herumexperimentieren Minderjähriger akzeptabel ist, ehelicher GV aber nicht, dann zeigt das Ihre selbstgerechte, ignorante Haltung, da ersteres wesentlich risikoreicher ist (gesundheitlich, psychologisch, finanziell).
Ich glaube, Sie haben die Thematik nicht verstanden oder sind einfach stark ideologisch aufgeladen. Hier ein sehr sachliches Interview der sächsischen Justizministerin http://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/minderjaehrigen-ehe-justizministerin-sieht-grenze-bei-14-jahren
Wenns nach Ihnen geht, muss die Dame wohl ihre Heimat verlassen.
Dieses „ceterum censeo“ der Rechtspopulisten, Andersdenkende sollen doch bitte das Land verlassen, entlarvt Sie nur als das was Sie sind. Christen, Juden und Muslime die ein konservativeres Weltbild als Sie haben und ihren Körper nicht als Spielobjekt sondern als wertvolles, gottgegebenes Gut betrachten, sollen also das Land der christlich-jüdischen Tradition verlassen müssen, weil Sie Ihre Wertvorstellungen (wechselnde Partner) zum Maß aller Dinge erklären . Kommen Sie erst mal in der pluralistischen Gesellschaft an, ehe Sie andere Ratschläge erteilen.
Gernold H. sagt: 21. November 2016 um 17:52
„Es ist auch wichtig festzustellen, dass die Ehe lediglich für Deutschland aufgehoben ist und eine Auflösung für die beiden Betroffenen keine Auswirkungen auf das alltäglich Leben hier in Deutschland hat,“
Das ist nicht richtig. Die Aufhebung der Ehe bezeichnet eine Nichtanerkennung der Eheschließung. Genau deswegen haben dt. Gerichte hier auch ein Problem. Wurde die Ehe mit einer unter 16jährigen von zwei Ausländern im Heimatland legal (!) geschlossen, dann erwirbt die Frau auch in islam. Ländern Versorgungsansprüche. Würde das dt. Gericht die Ehe also einfach aufheben, würden alle Ansprüche der Frau gegen den Mann verfallen. Das hätte also sehr wohl große Auswirkung. Im Übrigen kann eine Ehe mit einer unter 16jährigen in DE auch jetzt schon weder steuerlich noch GKV-technisch oder anderweitig vorteilig geltend gemacht werden.
President Obama sagt: 23. November 2016 um 07:25
„Aus eigener Erfahrung im Rahmen der Flüchtlingsbewegungen in 2015 konnte ich Eheleute sehen, bei denen der Mann zwischen 40 und 50 war und seine Ehefrau, die bereits zweifache Mutter war, gerade einmal 14. Solche Fälle sind nach meinem moralischen Empfinden nicht duldbar. Hier geht Zwangsehe mit sexueller Ausbeutung einher. Diese befragten Mädchen erklärten jedoch, die Ehe freiwillig geschlossen zu haben.“
Das Bsp. dürfte aber eher seltener der Fall sein. Oft ist der Ehemann hier auch meist so um die 20 rum. Da wird es dann schon wesentlich schwieriger. Ab dem 14. Lebensjahr ist man in DE rechtlich kein Kind sondern ein Jugendlicher (ist damit auch strafmündig). Hier gelten zwar auch Schutzbestimmungen, die sind jedoch deutlich entschärfter und dem Jugendlichen wird i.d.R. eben auch ein Mitspracherecht eingeräumt. Das Gericht muss hier also wirklich im Einzelfall nachweisen, dass eine Ausnutzungssituation vorliegt. War die Eheschließung im jeweiligen Heimatland legal (wobei 14 selbst in vielen islam. Länder wohl eben eher nicht legal ist) und erklärt die Jugendliche die Ehe auch fortführen zu wollen, ist die Sache nach derzeitiger Rechtslage eben etwas komplizierter. Eine pauschale Aufhebung würde, wie oben beschrieben, gerade diese Minderjährigen benachteiligen, da sie hier jegliche Versorgungsansprüche verlieren würden.
Vor kurzem gab es imho auch ein ähnliches Urteil wo es um einen Deutschen (so um die 20) ging, der mit einer 14jährigen durchgebrannt war. Der wurde auch freigesprochen (Anklage war glaube ich Entführung, sex. Nötigung), weil die 14jährige glaubhaft ihren freien Willen deutlich machen konnte. Somit kann also auch nicht vom Islambonus gesprochen werden, der ja gerne unterstellt wird.