Ab Dezember
Wohnsitzpflicht für Flüchtlinge in NRW tritt in Kraft
Die umstrittene Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge tritt in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Dezember in Kraft. Mit dieser Auflage kann das Land anerkannten Flüchtlingen einen festen Wohnsitz zuweisen.
Donnerstag, 24.11.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 24.11.2016, 20:35 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Anerkannten Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen wird ab dem 1. Dezember ein fester Wohnsitz zugewiesen. „Die Wohnsitzauflage macht Integration planbar für die Kommunen und für das Land“, sagte Integrationsminister Rainer Schmeltzer (SPD) am Dienstag in Düsseldorf. Flüchtlinge werden auf die Städte und Gemeinden verteilt und müssen drei Jahre dort wohnen bleiben.
Die Wohnsitzpflicht gebe Kommunen, Schulen und Kitas Planungssicherheit und wirke der Konzentration von Asylsuchenden in bestimmten Städten entgegen, sagte Schmeltzer. In einigen Kommunen seien die Integrationsangebote überlastet, in anderen Regionen bei weitem nicht ausgeschöpft.
Das sehen nicht alle so. Vor allem Menschenrechtsorganisationen werfen dem Gesetzgeber vor, mit der Wohnsitzauflage Menschen gegen ihren Willen an einen Ort zu binden. Die Linkspartei sieht in der Regelung ein Integrationshemmnis, Wirtschaftforscher eine ökonomische Bremse.
Die Regelung betrifft Flüchtlinge, die seit dem 6. August anerkannt wurden. Wer bereits in eine Kommune verteilt wurde, darf aber auch dort bleiben. Der Wohnortzwang endet zudem automatisch, wenn ein Flüchtling woanders eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle findet.
Nur wenige Länder mit Wohnsitzauflage
Die Wohnsitzauflage ist Teil des im August in Kraft getretenen Integrationsgesetzes der Bundesregierung. Es verpflichtet Flüchtlinge, die seit Anfang des Jahres anerkannt wurden, für drei Jahre in dem Bundesland zu bleiben, dem sie nach ihrer Aufnahme über den sogenannten Königsteiner Schlüssel zugewiesen wurden. Ausnahmen gelten für Menschen, die andernorts Arbeit oder Ausbildung haben.
In einem zweiten Schritt haben die Bundesländer die Möglichkeit, Flüchtlingen eine Kommune in ihrem Gebiet als Wohnsitz zuzuweisen. Nach einem Bericht der Rheinischen Post machten von dieser Möglichkeit bislang nur wenige Länder Gebrauch. In Bayern und Baden-Württemberg gilt die landesinterne Wohnsitzauflage nach einer Übersicht des Bundesinnenministeriums bereits, neben Nordrhein-Westfalen planen noch das Saarland und Sachsen-Anhalt eine Regelung. Berlin, Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg wollen keine Wohnsitzpflicht einführen. Noch nicht entschieden haben sich Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen. (epd/mig) Aktuell Politik
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