EU-Agenda Türkei
Visumregelungen und Freizügigkeit zwischen der Türkei und der EU
In der EU-Agenda der Türkei geht es in dieser Woche um den Bericht des niederländischen Professors Aleidus Woltjer von der Universität Utrecht über Visumregelungen und Freizügigkeit zwischen der Türkei und der EU, den er der niederländischen Regierung vorlegte.
Von Erhan Akdemir Montag, 23.11.2009, 8:11 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.08.2010, 6:55 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Professor Aleidus Woltjer nahm an einem von der wirtschaftlichen Entwicklungsstiftung veranstalteten Seminar über Visums-Regelungen und Freizügigkeit für türkische Staatsbürger in Istanbul teil. Auf dem Seminar sagte Professor Woltjer, die im Jahre 1953 von den Regierungen der Niederlande und der Türkei mit einem diplomatischen Notenaustausch eingeleitete Regelung nach visumsfreier Einreise umfasste touristische Visen für drei Monate und Familienbesuche. Mit dem im Jahre 1957 von Mitgliedsländern des Europarates unterzeichneten Europa-Abkommen wurde die Visumspflicht unter den EU-Mitgliedsländern aufgehoben. Die Türkei trat diesem Abkommen im Jahre 1961 bei.
In 1973 gab es zwischen der Türkei und den Niederlanden keine Visumsregelung mehr. Auch wies Professor Woltjer auf die Bedeutung des Jahres 1973 hin und vermerkte, gemäß Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls im Soysal-Urteil, einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dürften die Bedingungen für türkische Staatsbürger, die für geschäftliche Zwecke in EU-Länder reisen, nicht erschwert werden. Die Visumsregelung hingegen sei als eine neue Einschränkung für türkische Staatsbürger bewertet worden. Wenn also ein EU-Mitgliedsland vor Inkrafttreten des Zusatzprotokolls am 1. Januar 1973 im Rahmen von Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls von türkischen Bürgern für geschäftliche Zwecke kein Visum verlangte, dürfe dieses Land heute auch kein Visum fordern. Wenn es aber damals schon ein Visum verlangte, dürfe es heute die Konditionen dafür nicht erschweren. Aus diesem Grund widerspreche die gegenwärtige Politik in den Niederlanden, die 1973 kein Visum von der Türkei verlangte, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Über seinen Bericht, den Professor Woltjer der niederländischen Regierung vorlegte, sagte er, der Bericht sei keine Empfehlung. Die niederländische Regierung könne somit jedoch eine Position beziehen. In seinem Bericht habe er die in 1973 verfolgte Politik mit der heute umgesetzten Prozedur verglichen.
In seinem Bericht habe er auch die Entwicklung der Migrationspolitik sowohl der niederländischen Regierung als auch der EU in die Hand genommen. Auch habe er seiner Regierung den gegenwärtigen Prozess und die jüngsten Entwicklungen übermittelt, aber keine Vorschläge unterbreitet. Auf dem Seminar fasste Professor Woltjer auch die Bedingungen für kurze oder lange Aufenthalte für türkische Staatsbürger zusammen. Nach Angaben von Professor Woltjer müssen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen, der als kurzer Aufenthalt aufgefasst wird, ein gültiger Reisepass bereitgestellt, finanzielle Bedingungen gewährleistet, rechtliche und aufklärende Erklärungen zum Aufenthaltsgrund abgegeben sowie die angeforderten Gebühren erbracht werden. Für langfristige Aufenthalte hingegen seien mehr Dokumente erforderlich, die Visumsgebühr sei teurer. Für ein Niederlassungsrecht hingegen muss eine von der niederländischen Regierung vorbereitete Prüfung abgelegt werden. Er selber habe die Fragen dieser Prüfung nicht bestanden.
Zudem vermerkte der niederländische Professor, dass die hohen Aufenthaltsgebühren, die die niederländische Regierung von türkischen Migranten forderten, aufgehoben wurden. Türkische Migranten müssten nun mehr dieselben Gebühren wie andere EU-Bürger zwischen 32 bis 39 Euro bezahlen.
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EU-Politik
Visumfreiheit für Serben empört die Türkei
Von Karsten Kammholz 21. Dezember 2009, 07:06 Uhr
„… Ein Argument, das auch der europapolitische Sprecher der FDP-Fraktion Michael Link anführt: „Die komplette Visumfreiheit für türkische Staatsbürger im Schengen-Raum ist überfällig“, sagte Link dem Abendblatt. Was für Serbien gelte, sollte für die Türkei ebenfalls gelten. Schließlich sei die Türkei im Verhandlungsprozess mit der EU bereits weiter. „Außerdem sollte die EU 2010 die Frage der Visumbefreiung für Albanien, Kosovo und Bosnien-Herzegowina angehen“, forderte der FDP-Politiker.
„Dass die EU auf dem Westbalkan einzig diesen drei Ländern die Visumfreiheit verweigert, wird nicht dazu führen, dass Problempersonen der EU fernbleiben, sondern dass sich der Visum-Schwarzhandel mit voller Wucht auf Bürger dieser drei Länder konzentrieren wird.“
Die EU-Visumpflicht untergrabe die fragile Staatlichkeit Bosnien-Herzegowinas, „da bosnische Kroaten sich über Kroatien, bosnische Serben sich über Serbien verstärkt dortige visumfreie Pässe besorgen werden und so de facto einzig die muslimischen Bosniaken den Preis in Form fortbestehender Visumpflicht bezahlen müssen“, so Link. Der Liberale ist enttäuscht von den europäischen Visum-Gesetzen: „Moderne Heranführung an EU-Standards sieht anders aus. Solch weltfremde Visum-Regeln schaden eindeutig mehr, als sie nutzen.“ …“
Quelle: http://www.abendblatt.de/politik/ausland/article1315916/Visumfreiheit-fuer-Serben-empoert-die-Tuerkei.html