BAMF
Wie das Bundesamt den politischen Druck zum Abarbeiten von Asylanträgen umsetzt
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge steht unter enormen politischen Druck, den Asyl-Antragstau abzuarbeiten. Schnelle Asylverfahren sind die Konsequenz. Darunter leiden vor allem die Schutzsuchenden. Von Sami Omar
Von Sami Omar Donnerstag, 22.12.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 10.01.2017, 18:06 Uhr Lesedauer: 8 Minuten |
Die duale Ausbildung zum Gebäudereiniger ist in Deutschland klar geregelt. Ihre Inhalte sind anspruchsvoller, als mancher vermuten mag. Erst nach drei Jahren kann man sich ausgebildeter Gebäudereiniger nennen und kann dann sowohl mit praktischer Erfahrung, als auch mit theoretischem Wissen über Faserarten, Reinigungsmitteln und vielem mehr aufwarten. Ein Missgeschick bei der praktischen Arbeit bedeutet selten eine Katastrophe. Mal geht etwas zu Bruch, mal geht ein Fleck nicht heraus. Was folgt, sind Anrufe oder E-Mails mit Klagen der Kundschaft – sie gehören zum Tagesgeschäft.
Auch die Ausbildung von Mitarbeitern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist in Deutschland klar geregelt. Anhörer erhalten eine dreiwöchige Schulung, Entscheider eine vier-, und sogenannte Vollentscheider eine fünf Wochen dauernde. Ein Missgeschick bei der praktischen Arbeit bedeutet häufig eine Katastrophe. Mal wird geflüchteten Menschen die Anerkennung des Status als Flüchtling verwehrt, mal wird ein Mensch abgeschoben, der nach geltendem Recht bleiben dürfte. Was folgt, sind Faxe und E-Mails von Unterstützern aus Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und Anwaltskanzleien. Doch auffallend oft zeigt sich: Faxgeräte funktionieren gerade nicht. Post kommt nicht an. Aktenvermerke zur Sache wurden leider nicht gemacht – Tagesgeschäft eben.
BAMF nicht erreichbar
Doch der Reihe nach: Das BAMF hat sich mit dem Vorhaben der Bearbeitung von 500.000 Asylanträgen vor Jahresende 2016 ein hohes Ziel gesetzt. Ohne die massive Aufstockung des Personals und die zeitliche Verkürzung der Ausbildung von Entscheidern und Anhörern wäre dieses Ziel schlicht nicht zu erreichen. In Folge dieser Umstände müssen Mitarbeiter und Behördenleiter kreativ werden, um ihr Pensum bewältigen zu können.
Eine effektive Maßnahme hierbei ist es, die Erreichbarkeit der Behörde auf ein Minimum zu reduzieren. Anwälte aus dem Rheinisch Bergischen Kreis berichten neuerdings gehäuft von Briefen des Bundesamtes „in denen rechts oben bei der bearbeitenden Stelle keinerlei Anschrift mehr steht, keine Telefon- und auch keine Faxnummer.“ Finden Anwälte oder Geflüchtete dennoch eine Adresse, so muss nach Akteneinsicht häufig festgestellt werden, dass selbst per Einschreiben eingesandte Arztatteste und andere Urkunden nicht in den Akten abgelegt wurden. Die Häufung derart „verschwundener“ Dokumente macht es notwendig, hier von einem Massenphänomen zu sprechen.
BAMF lädt ein
Eine weitere Folge der eiligen Bearbeitung von Asylverfahren ist die kurzfristige Ladung zu Anhörungsterminen. Aus Sicht der Behörde ist diese Kurzfristigkeit eine organisatorische Notwendigkeit. Aus der Perspektive eines Asylbewerbers sind damit erhebliche Benachteiligungen verbunden: Oftmals haben die Personen keine Gelegenheit mehr einen Beistand zum Termin mit zu nehmen, wie es ihr oder ihm rechtlich zustünde. 1
Ferner werden die Anhörungen zur Sache häufig hinter dem Rücken der bestellten rechtlichen Vertreter der Antragsteller durchgeführt. Anders als geboten, erreichen diese in diesen Fällen keine Ladungsschreiben. Manchmal kommen die Ladungsschreiben auch erst nach dem Anhörungstermin an, zudem es einlädt. In Sammelunterkünften z.B. erreichen die Schreiben die Adressaten oft erst mit Verzögerung, so dass der Anhörungstermin dann schon verstrichen ist. Die Folgen für die Antragsteller sind drastisch.
Auch der Ablauf der Anhörung selbst kann so gestaltet sein, dass sie zwar aus Sicht der Behörde zu einem zügigen Ende kommt, doch geht dies nicht selten auf Kosten der Rechte der Antragsteller.
BAMF übersetzt
Blicken wir auf Dolmetscher: Das BAMF fordert von Dolmetschern die „Sprachsicherheit in Wort und Schrift“ nach Selbsteinschätzung. Zugehörigkeit zu einem Verband oder ein Nachweis der Fähigkeiten seien nicht gefordert, schildert die Onlineausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 31.08.2016. Und tatsächlich ist die Übersetzungsleistung in vielen Fällen nicht hinreichend.
In letzter Zeit werden in Asylverfahren afghanischer Staatsangehöriger in stärkerem Maße iranische-stämmige Dolmetscher eingesetzt. Im Iran wird Farsi gesprochen, in Afghanistan Dari. Die beiden Sprachen unterscheiden sich trotz ihrer Verwandtschaft. Es kann nicht einfach davon ausgegangen werden, dass ein Dolmetscher für die eine Sprache auch die andere adäquat übersetzt. Dass auch die Sprachmittler selbst nicht auf diesen Unterschied pochen, ist kein Wunder: Während Dolmetscher bei Gericht nach Tarif mit 70 Euro pro Stunde bezahlt werden, gibt das BAMF zwischen 25 und 32 Euro pro Stunde für die erbrachte Leistung der Freiberufler aus.
- Schreiben des Herrn parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder, MdB, vom 18. Oktober 2016 an den Abgeordneten Volker Beck – VG.-NR. 475/16/Gl: „Beistände sind Personen des Vertrauens und müssen sich bei der Teilnahme an einer Anhörung durch die Vorlage von Identifikationspapieren ausweisen. Dem Beistand steht ein Anwesenheits- und Fragerecht in der Anhörung zu, eine Genehmigung zur Teilnahme an der Anhörung ist nicht erforderlich.“
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