Rückführungszentrum
Bund und Länder wollen bei Abschiebungen enger kooperieren
Der Wille zur konsequenteren Abschiebung abgelehnter Asylbewerber soll in ein Gesetz gegossen, die freiwillige Ausreise durch zwangsweise Rückführungen etabliert werden. Bund und Länder vereinbarten am Donnerstag Eckpunkte. Einiges steht noch unter Vorbehalt.
Montag, 13.02.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.02.2017, 17:08 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Bund und Länder haben eine engere Zusammenarbeit vereinbart, damit abgelehnte Asylbewerber schneller außer Landes gebracht werden können. Nach einem Spitzentreffen mit den Regierungschefs der Bundesländer kündigte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstagabend in Berlin ein Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht an. Allerdings heißt es im schriftlichen Beschluss auch, dass sich die Länder eine „abschließende Bewertung im Lichte des konkret vorliegenden Gesetzentwurfes vorbehalten“.
Konkret vereinbart wurden Merkel zufolge Maßnahmen, die bereits nach dem Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt Konsens zwischen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) waren. Dazu gehört die Ausweitung der Abschiebehaft für jene Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Auch sollen Menschen, die ausreisepflichtig sind, in bestimmten Fällen genauer beobachtet und deren Aufenthalt regional begrenzt werden. Ein schärferes Vorgehen ist auch gegen abgelehnte Asylbewerber geplant, die falsche Angaben bei den Behörden gemacht haben.
Keine Einigung gab es über den Vorschlag des Bundes für sogenannte Bundesausreisezentren, in denen Menschen, die per Sammelabschiebung in ihr Heimatland zurückgebracht werden sollen, unmittelbar vor dem Flug zusammen untergebracht werden sollen. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) sagte, es müsse noch geklärt werden, wie sich der Bund das genau vorstelle. Hessens Regierungschef Volker Bouffier (CDU) sagte, der Vorschlag sei „schlicht noch nicht beschlussreif“. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun Details klären. Einig war sich die Runde über das Ziel, abgelehnte Asylbewerber möglichst schon aus der Erstaufnahmeeinrichtung heraus abzuschieben.
Gemeinsames Rückführungszentrum
In dem beschlossenen Papier, das alle Punkte der bereits zuvor bekanntgewordenen Beschlussvorlage enthält, findet sich auch der Plan zur Einrichtung eines „gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung von Rückführungen“ in den nächsten drei Monaten. Bouffier zufolge soll es in Potsdam entstehen. Mitarbeiter von Bund und Ländern sollen dort Sammelabschiebungen koordinieren und Passersatzpapiere beschaffen. Ebenfalls Konsens ist Bouffier zufolge, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig Handys von Flüchtlingen auslesen darf, wenn Zweifel an deren Identität bestehen. Diese Befugnis haben bislang nur die Ausländerbehörden.
Merkel betonte nach den Beratungen, die Beschlüsse stünden „im Geiste, dass wir denen helfen wollen, die Schutz brauchen“. Um die Fähigkeit dazu zu erhalten, müsse aber die Rückführung derjenigen besser durchgesetzt werden, die nicht bleiben dürfen. Merkel unterstrich, sie setze auf eine freiwillige Rückkehr der Menschen in ihre Heimatländer. Dafür verspricht der Bund für dieses Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von 90 Millionen Euro, 40 Millionen davon für Rückkehrprogramme, 50 Millionen für Reintegrationsmaßnahmen.
Merkel: Keine freiwillige Ausreisen ohne Zwang
Man wisse aber auch, dass freiwillige Ausreisen nicht erfolgten, wenn sie Menschen wüssten, dass es keine zwangsweisen Rückführungen gibt, sagte die Kanzlerin. Auch Sellering und Bouffier unterstrichen den Willen zur konsequenteren Abschiebung, die derzeit allein in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt und dort unterschiedlich gehandhabt wird.
In Deutschland leben rund 150.000 Geduldete, die eigentlich ausreisepflichtig sind. 2016 haben rund 55.000 abgelehnte Asylbewerber Deutschland freiwillig verlassen. 25.000 wurden abgeschoben. (epd/mig) Aktuell Politik
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