Bundesrat
Maghreb-Staaten werden nicht als sicher eingestuft
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einstufung der Maghreb-Staaten als sicher scheitern lassen. Unionspolitiker kritisieren die Ablehnung der Grünen. Ob nun der Vermittlungsausschuss angerufen wird, um nochmals zu verhandeln, ist noch offen.
Montag, 13.03.2017, 4:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 16.03.2017, 16:50 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die nordafrikanischen Staaten Tunesien, Marokko und Algerien kommen nicht auf die Liste sicherer Herkunftsstaaten. Der Bundesrat ließ am Freitag bei seiner Plenumssitzung in Berlin ein Gesetz der Koalition durchfallen, das eine entsprechende Einstufung vorgesehen hatte. Die Bundesregierung wollte damit erreichen, dass Asylanträge von Menschen aus den Maghreb-Staaten schneller bearbeitet und abgelehnt werden können. Das Vorhaben scheiterte aber an der Mehrheit der von Grünen mitregierten Bundesländer. Sie haben Vorbehalte gegen die Regelung. Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Der Bundestag hatte die Regelung zu den sicheren Herkunftsstaaten im Mai 2016 verabschiedet. Eine Abstimmung im Bundesrat war wegen der Blockade der Grünen immer wieder vertagt worden. Für die Sitzung des Bundesrats am Freitag hatte Bayern das Thema auf die Tagesordnung setzen lassen, um eine Entscheidung herbeizuführen. Der Innenminister des Freistaats, Joachim Herrmann (CSU), kritisierte die Ablehnung der Grünen. Er sieht in der Regelung ein Instrument gegen illegale Zuwanderung aus den nordafrikanischen Staaten.
Nur noch 8.000 Asylbewerber
Asylanträge von Menschen aus Tunesien, Marokko und Algerien werden nur in seltenen Fällen positiv beschieden, halten einer gerichtlichen Überprüfung jedoch nicht immer stand. Gelten die Staaten als sichere Herkunftsländer, können Anträge als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. Menschenrechtler beklagen allerdings Folter, Verfolgung Homosexueller und unzureichenden Schutz von Frauen und Mädchen vor sexueller Gewalt in diesen Ländern. Zudem räumte auch Herrmann ein, im vergangenen Jahr seien nur noch rund 8.000 Asylbewerber aus diesen Staaten gekommen.
Thüringens Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) verteidigte die Haltung seiner Partei. Mit Verweis auf Berichte über Menschenrechtsverletzungen sagte er, es sei nicht zweifelsfrei belegt, dass die Anforderungen für eine Einstufung als sichere Herkunftsländer gegeben seien. Zudem würden Asylanträge bereits jetzt schneller bearbeitet, so dass dieses Argument für das Gesetz wegfalle.
De Maizière bedauert Ablehnung
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bedauerte die Entscheidung des Bundesrats. Es sei ein schlechter Tag für die Bemühungen, illegale Migration zu stoppen. „Kriminelle Schlepper schicken nach wie vor mit ihren falschen Versprechen auf eine bessere Zukunft in Europa Menschen ohne jede Bleibeperspektive auf eine lebensgefährliche Überfahrt“, sagte er in Berlin.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) appellierte an Bundesregierung und Bundestag, nun den Vermittlungsausschuss anzurufen, um doch noch zu einer Verständigung über das Gesetz zu kommen. Als Grundlage für die Verhandlungen könne die Protokollerklärung der Bundesregierung genommen werden, in der für die Zustimmung Baden-Württembergs zu dem Gesetz Zugeständnisse in Bezug auf besonders schutzbedürftige Gruppen gemacht wurden. Das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg hatte als einziges der Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen seine Zustimmung zur Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer signalisiert. Für ein Passieren des zustimmungspflichtigen Gesetzes hätten aber mindestens vier von Grünen mitregierte Länder im Bundesrat mit Ja votieren müssen. (epd/mig) Leitartikel Politik
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