Erhebliche Abweichungen in Ländern
Studie beschenigt Bundesamt „Asyllotterie“
Wissenschaftler der Universität Konstanz werfen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asyllotterie vor. Ihrer Untersuchung zufolge unterscheiden sich die Anerkennungsquoten von Asyl-Anträgen in den Bundesländern erheblich. Das Bundesamt weist die Vorwürfe zurück.
Dienstag, 28.03.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 30.03.2017, 1:18 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Einer Untersuchung von Wissenschaftlern der Universität Konstanz zufolge sind die Anerkennungsquoten von Asyl-Anträgen zwischen den Bundesländern teils sehr unterschiedlich. Deutliche Unterschiede stellten die Forscher im Zeitraum 2010 bis 2015 bei Antragstellern aus dem Irak und Afghanistan fest. Die Wissenschaftler sprechen von „Asyllotterie“.
So wurden der Studie zufolge in Niedersachsen von den Asylgesuchen aus dem Irak 75,5 Prozent anerkannt, in Sachsen-Anhalt nur 37,5 Prozent. In Nordrhein-Westfalen wurden der Studie zufolge 34,4 Prozent der Gesuche aus Afghanistan positiv beschieden, in Brandenburg zehn Prozent.
Info: Lisa Riedel und Gerald Schneider: Dezentraler Asylvollzug diskriminiert: Anerkennungsquoten von Flüchtlingen im bundesdeutschen Vergleich, 2010-2015. Politische Vierteljahresschrift 58 (1), 21-48. DOI: 10.5771/0032-3470-2017-1-21
Spitzenreiter bei den Anerkennungsquoten seien das Saarland (69 Prozent) und Bremen (55,7 Prozent) gewesen. Berlin und Sachsen standen mit Quoten von 24,6 und 26,9 Prozent am Ende der bundesweiten Skala. Die Anerkennungsquoten seien zwischen 2010 und 2015 stetig gestiegen, jedoch mit bleibenden und teils sogar verstärkten Unterschieden zwischen den Bundesländern, hieß es in der Untersuchung.
BAMF widerspricht der Studie
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerspricht der Studie. Die Chancen auf Asyl seien bundesweit einheitlich und unabhängig von der gesellschaftlichen oder politischen Situation in den einzelnen Bundesländern, teilte Behörde am Montag in Nürnberg mit. Jedes Asylverfahren werde individuell und bundesweit auf gleicher Rechtsbasis geprüft und entschieden.
Das Nürnberger Bundesamt erklärte, die Mitarbeiter der Behörde würden einheitlich geschult und entschieden auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen. Dass es dennoch zu abweichenden Schutzquoten für Asylantragsteller kommen könne, liege daran, dass aufgrund eines Verteilschlüssels nicht jedes Herkunftsland in jedem Bundesland gleich stark vertreten ist. (epd/mig) Aktuell Politik
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