Bundesinnenministerium
Flüchtlinge nur noch unter Auflagen zurück nach Ungarn
Immer wieder machte die ungarische Regierung unter Viktor Orban mit harten Schritten gegen Migranten von sich reden. Die Bundesregierung, die Europäische Union und die Vereinten Nationen haben es derzeit mit einer neuen umstrittenen Maßnahme zu tun.
Mittwoch, 12.04.2017, 4:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 19.04.2017, 17:13 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Deutsche Behörden sollen Flüchtlinge künftig nur noch dann nach Ungarn zurückschicken, wenn dort nachweislich die EU-Standards für deren Unterbringung erfüllt sind. Das Bundesinnenministerium bestätigte am Dienstag einen Bericht der Funke Mediengruppe, wonach die Bundesregierung eine entsprechende Bitte an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gerichtet hat. Ohne die Zusicherung, dass die in der EU-Aufnahmerichtlinie enthaltenen Standards eingehalten werden, „soll keine Überstellung erfolgen“, sagte ein Sprecher.
Gemäß der Dublin-Verordnung der EU muss ein Flüchtling in dem EU-Staat Asyl beantragen, in dem er nach seiner Ankunft in Europa zuerst registriert wurde. Deswegen schickt Deutschland regelmäßig Flüchtlinge nach Ungarn. Das osteuropäische Land ist wegen seiner Flüchtlingspolitik unter Regierungschef Viktor Orban erneut in die Kritik geraten. Im März trat ein neues Gesetz in Kraft. Es erlaubt, Asylbewerber während der gesamten Zeit des Asylverfahrens in sogenannten Transitzonen zu internieren. Ungarn verteidigt dies damit, dass die Menschen die Lager, die an der Grenze zu Serbien liegen, verlassen könnten. Allerdings soll dies nur in Richtung Serbien erlaubt sein, also aus Ungarn und damit aus der EU wieder heraus.
Asylsuchende werden inhaftiert
Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hatte die EU-Staaten am Montag dazu aufgerufen, Rückführungen von Asylbewerbern nach Ungarn „zeitweise auszusetzen“. „Die Situation für Asylsuchende in Ungarn, die schon vorher zu großer Sorge Anlass gab, ist noch schlimmer geworden, seit das neue Gesetz in Kraft ist“, erklärte Hochkommissar Filippo Grandi. Nach Darstellung des UNHCR werden seit Ende März neu angekommene „Asylsuchende, einschließlich Kinder, in Schiffscontainern, die von hohen Stacheldrahtzäunen umgeben sind, inhaftiert“. Mit Stand 7. April seien 110 Menschen dort untergebracht gewesen.
Auch die EU-Kommission ist wegen der Lager mit Ungarn „in Kontakt“, wie ein Sprecher erklärte. Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos hatte das Land erst vor zwei Wochen besucht und nach eigenen Angaben dort seine Bedenken mitgeteilt. Ende März habe Avramopoulos zudem schriftlich gegenüber Ungarn auf die Einsetzung der verabredeten Expertengruppe gedrungen, teilte der Sprecher weiter mit. Ungarns neues Migrationsgesetz soll zudem bei der Sitzung der EU-Kommission am Mittwoch auf der Agenda stehen.
Grüne gegen Abschiebung nach Ungarn
Grundsätzlich gegen ein Zurückschicken von Flüchtlingen nach Ungarn sind die Grünen. Die flüchtlingspolitische Sprecherin Luise Amtsberg sagte den Funke-Zeitungen: „Dublin-Rücküberstellungen nach Ungarn sind ein Verstoß gegen Menschen- und Grundrechte und müssen daher ausgesetzt werden.“ Der Bundesregierung sei „ein vermeintliches Funktionieren der Dublin-Verordnung auf Biegen und Brechen“ wichtiger als „das Wohl der Schutzsuchenden“.
Dublin-Überstellungen waren jahrelang nach Griechenland ausgesetzt. Ursache waren die dortigen schlimmen Zustände für Asylbewerber. Ende 2016 empfahl die EU-Kommission, die Überstellungen wieder aufzunehmen. Dies sollte allerdings nur die ab Mitte März irregulär nach Griechenland eingereisten und dann weitergezogenen Menschen betreffen. Und um sicherzugehen, dass es allen zurückgeführten Flüchtlingen in Griechenland gutgeht, soll das Land für jeden von ihnen individuelle Garantien aussprechen, dass er dort gemäß EU-Standards behandelt wird, empfahl die EU-Kommission. Also ähnliche Garantien, wie sie jetzt Deutschland im Fall Ungarn verlangt. (epd/mig) Leitartikel Politik
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