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Weniger Asylanträge in Deutschland

Vermutlich 200 Flüchtlinge im südlichen Mittelmeer ertrunken

Die Zahl der Überfahrten über das Mittelmeer steigt an. Doch nicht allle schaffen es nach Europa. Am Wochenende sind mutmaßlich 200 Flüchtlinge ertrunken. Das Bundesinneministerium meldet derweil sinkende Zahlen von neu ankommenden Asylbewerbern.

Dienstag, 09.05.2017, 4:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 31.07.2017, 10:20 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Bei zwei Bootsunglücken sind am Wochenende im Mittelmeer mutmaßlich 200 Flüchtlinge ertrunken. Nach Angaben eines Sprechers der Internationalen Organisation für Migration (IOM) am Montag in Rom wurden zudem 6.600 Migranten gerettet.

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Einer von sieben Überlebenden eines Unglücks vor der libyschen Küste berichtete demnach von 113 Vermissten. Einige der 40 Überlebenden eines weiteren Unglücks gaben nach ihrer Ankunft in Pozzallo auf Sizilien an, es hätten sich 120 Menschen auf ihrem Schlauchboot befunden.

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Ministerium meldet sinkende Zahlen

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Infolge guter Wetterbedingungen stieg die Zahl der Überfahrten von Libyen über das Mittelmeer in den vergangenen Tagen an.

Derweil teil das Bundesinnenministerium mit, dass die Zahl neu in Deutschland ankommender Flüchtlinge im April weiter gesunken ist. Wie das Bundesinnenministerium am Montag in Berlin mitteilte, wurden im April noch knapp 12.000 Schutzsuchende neu registriert. Im den Vormonaten Februar und März waren es noch zwischen 14.000 und 15.000 neue Flüchtlinge. Insgesamt kamen in den ersten vier Monaten des Jahres knapp 61.000 Flüchtlinge nach Deutschland. Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden waren im April erneut Syrien, der Irak und der Iran.

39 Prozent abgelehnt

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das nach wie vor einen Stau unerledigter Fälle abbauen muss, nahm im April rund 15.000 neue Anträge entgegen. Der Berg unbearbeiteter Anträge sank auf etwa 232.000. Mehr als 63.000 Asylentscheidungen wurden im April von Mitarbeitern getroffen.

Gut ein Fünftel (21 Prozent) der Antragsteller erhielten Flüchtlingsschutz nach dem Grundgesetz oder der Genfer Flüchtlingskonvention. 17 Prozent wurde der untergeordnete subsidiäre Schutz gewährt, bei dem zurzeit der Familiennachzug nicht erlaubt ist. In acht Prozent der Fälle wurde ein Abschiebeverbot erlassen. 39 Prozent der Anträge wurden abgelehnt. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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