Europäischer Gerichtshof
Kindeswohl für Aufenthaltserlaubnis von Elternteil in EU entscheidend
Wie würde es einem Kind mit EU-Staatsbürgerschaft ergehen, wenn ein Elternteil ohne Aufenthaltstitel Europa verlassen müsste? Mit dieser Frage befasste sich der Europäische Gerichtshof und entschied zugunsten des Kindes und des Elternteils.
Donnerstag, 11.05.2017, 4:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14.05.2017, 22:41 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Menschen ohne EU-Staatsbürgerschaft können unter Umständen in der EU ein Aufenthaltsrecht geltend machen, wenn ihr minderjähriges Kind Unionsbürger ist. Das geht aus einem niederländischen Fall hervor, über den der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch geurteilt hat. Entscheidend ist dabei, wie es dem Kind ergehen würde, wenn das Elternteil Europa verlassen müsste. (C-133/15)
Eine Venezolanerin war in den Niederlanden eine Beziehung mit einem Niederländer eingegangen und hatte ein Kind bekommen, wie der EuGH ausführte. Das Kind hat die niederländische Staatsbürgerschaft. Komplizierend kam hinzu, dass die Familie zunächst in Deutschland wohnte, Frau und Kind aber später in die Niederlande gingen. Dort läuft ein Gerichtsverfahren, weil der Frau Sozialleistungen verweigert wurden.
Zugleich sind in den Niederlanden ähnliche Fälle anhängig. Die niederländische Justiz wandte sich daher zur Klärung grundsätzlicher Fragen an den EuGH. Insbesondere ging es darum, ob der jeweiligen Mutter ohne EU-Bürgerschaft ein Aufenthaltsrecht verweigert werden kann.
Entscheidend ist das Kindeswohl
Der EuGH legte nun für eine solche Verweigerung hohe Hürden fest. Es genüge nicht, dass der andere Elternteil, der EU-Bürger ist, für das Kind sorgen könnte, entschieden die Richter. Vielmehr müssten die körperliche und emotionale Entwicklung des Kindes sowie mögliche Trennungsrisiken genau berücksichtigt werden.
Entscheidend wäre letztlich, ob das Kind wegen seiner Abhängigkeit von dem Elternteil ohne EU-Bürgerschaft selbst gezwungen wäre, die EU zu verlassen. Dann würden nämlich seine Rechte als EU-Bürger verletzt und das Elternteil müsse daher eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, urteilte der EuGH. Im Licht dieses Urteils muss nun die niederländische Justiz die konkreten Fälle entscheiden. (epd/mig) Aktuell Recht
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