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Positionspapier

Aufenthaltserlaubnisse für Flüchtlinge in Ausbildung gefordert

Sofern Flüchtlinge eine Ausbildung aufnehmen, werden sie bis zum Ende ihrer Lehrzeit geduldet. Sieben Landesflüchtlingsräte plädieren in einem Positionspapier für ein Ende dieser Regelung. Sie fordern eine uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis.

Freitag, 12.05.2017, 4:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14.05.2017, 22:41 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Sieben Landesflüchtlingsräte haben uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnisse für Flüchtlinge in Ausbildung sowie mit Ausbildungszusage gefordert. Die derzeitige Regelung ermögliche lediglich einen Anspruch auf Duldung, beklagten die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland Pfalz und Sachsen am Donnerstag in Kiel. Sie verabschiedeten ein entsprechendes Positionspapier.

Derzeit wird nach Angaben der Flüchtlingsräte bei einer verbindlichen Zusage eines Ausbildungsplatzes eine Duldung „lediglich nach Ermessen erteilt“. Dem Bundesinnenministerium gehe selbst das zu weit. Es arbeite derzeit an Anwendungshinweisen, „die die zuständigen Ausländerbehörden zu weitestgehend negativen Ermessensentscheidungen verleiten sollen“.

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Der Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein, Martin Link, verwies auf Beschwerden von Flüchtlingen. Sie beklagten sich über Ausländerbehörden, die ihnen trotz sicherem Ausbildungsplatz die Duldung oder die Beschäftigungserlaubnis verweigerten. Die „Ermessenswillkür“ müsse durch ein Aufenthaltsrecht abgelöst werden, „das eine Aufenthaltserlaubnis für Auszubildende verbindlich vorsieht“. (epd/mig)

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