Umsetzung rechter Ideologien
Bundesanwaltschaft klagt zwei mutmaßliche Rechtsterroristen an
Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Rechtsterroristen angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, rechtsextremistische Ideologien durch terroristische Anschläge umzusetzen.
Freitag, 19.05.2017, 4:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 21.05.2017, 23:23 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Rechtsterroristen vor dem Oberlandesgericht Dresden angeklagt. Dem 41-jährigen Daniel A. und dem 29-jährigen Marcel L. werde vorgeworfen, mit anderen Personen eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit. Den beiden Angeklagten werde zudem die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Die Anklage wurde den Angaben zufolge bereits am 27. April erhoben. Die Anklageschrift sei nunmehr zugestellt, hieß es.
Den beiden Beschuldigten werde eine „rechtsgerichtete nationalistische Weltanschauung“ vorgeworfen. Sie traten den Angaben zufolge im September 2014 einer kurz zuvor über verschiedene Dienste eingerichteten Chatgruppe mit der Bezeichnung „Oldschool Society (OSS)“ bei. Dort hätten sich die Mitglieder der Gruppe regelmäßig über ihre gemeinsamen Ziele ausgetauscht. Daneben warb die OSS in einem sozialen Netzwerk um weitere Mitglieder für die Gruppe. Spätestens im Oktober 2014 habe sich die OSS eine Satzung gegeben, hieß es. Die Angeschuldigten hätten in der Gruppierung führende Positionen eingenommen.
Dem Generalbundesanwalt zufolge planten die beiden Beschuldigten mit ihrer Gruppierung für Mai 2015 einen Anschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft in der Nähe von Borna. Dazu sei es aber nicht gekommen, da am 6. Mai eine Durchsuchung bei den Männern und weiteren Mitgliedern der Gruppe stattfand.
Umsetzung rechter Ideologie durch terroristische Anschläge
Ein erstes Gruppentreffen der OSS hatte den Angaben zufolge Mitte November 2014 stattgefunden. Erörtert worden seien hierbei neben der Herstellung von Sprengstoff auch Angriffe auf Salafisten und Asylbewerber. Spätestens ab Januar 2015 seien die Ziele der OSS darauf ausgerichtet gewesen, „ihre rechtsextremistische Ideologie durch terroristische Anschläge, insbesondere in Form von Brand- und Nagelbomben, umzusetzen“.
In München hatten sich in diesem und im vergangenen Jahr bereits drei Männer und eine Frau der OSS wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung vor Gericht verantworten müssen. Die Richter verhängten gegen alle vier Angeklagten mehrjährige Haftstrafen. (epd/mig) Aktuell Recht
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