Amtsgericht Nürnberg
Afghane muss nach Tumult bei Polizeiaktion nicht in Abschiebehaft
Das Amtsgericht Nürnberg hat den jungen Afghanen, der am Mittwoch von Polizeikräften gewaltsam aus einer Nürnberger Berufsschule geholt wurde, wieder auf freien Fuß gesetzt. Oppositionspolitiker, Flüchtlingshelfer und Vertreter der Kirchen kritisierten das harte Vorgehen der Polizei.
Freitag, 02.06.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 31.07.2017, 16:59 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der am Mittwoch von Polizeikräften gewaltsam aus einer Nürnberger Berufsschule geholte 20-jährige Afghane muss nicht in Abschiebehaft. Das Amtsgericht Nürnberg lehnte den Antrag der Regierung von Mittelfranken ab, gegen den jungen Mann mit sofortiger Wirkung Sicherungshaft bis zum 30. Juni zu verhängen, wie eine Sprecherin der Regierung am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst mitteilte. Der Afghane habe nach der umstrittenen Polizeiaktion am Mittwoch die Nacht in Polizeigewahrsam verbracht, nun ist er wieder auf freiem Fuß. „Die Regierung von Mittelfranken prüft derzeit die Einlegung eines Rechtsmittels“, erläuterte die Regierungssprecherin.
Der Fall des jungen Afghanen hatte zuvor für Aufsehen gesorgt. Als der 20-Jährige in Abschiebegewahrsam genommen werden sollte, solidarisierten sich Mitschüler mit dem jungen Mann und blockierten die Fahrbahn. Nach mehreren Stunden seien etwa 300 Menschen vor Ort gewesen, hieß es. Die Polizei habe Pfefferspray und Polizeihunde eingesetzt, es gab mehrere Festnahmen. Den Flüchtling nahm die Polizei trotzdem mit.
Oppositionspolitiker, Flüchtlingshelfer und Vertreter der Kirchen kritisierten das harte Vorgehen der Polizei. Der bayerische evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm forderte ein Umdenken. Es könne nicht sein, dass Polizisten die Durchsetzung einer Abschiebung aufgebürdet werde, die aller menschlichen Intuition widerspreche. Der junge Afghane lebe seit mehr als vier Jahren in Deutschland, sei gut integriert und ein fleißiger Schüler. Er habe eine Ausbildungsstelle in Aussicht gehabt und hätte nun nach Afghanistan „in eine ungewisse und bedrohte Zukunft abgeschoben“ werden sollen. (epd/mig)
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