Asylpolitik
Asyl-Ablehnungsstopp bei afghanischen Flüchtlingen erforderlich
Das BAMF produziert bei afghanischen Flüchtlingen auf Grundlage veralteter und geschönter Lageberichte weiterhin Ablehnungen im Fließbandverfahren. Von der angekündigten Neuberwertung der Sicherheitslage in Afghanistan fehlt bisher jede Spur. Von Ulla Jelpke
Von Ulla Jelpke Montag, 26.06.2017, 4:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 27.06.2017, 18:02 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Bundesregierung hat sich auf eine Neubeurteilung der Lage in Afghanistan verständigt, aber Schutzsuchende aus Afghanistan werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unverändert zu Tausenden auf der Grundlage veralteter und geschönter Lageberichte abgelehnt – und abgeschoben. Das ist zutiefst widersprüchlich und unerträglich. Bis zur Vorlage einer neuen, realistischen Lageeinschätzung darf es keine Ablehnungen afghanischer Asylsuchender mehr geben. Zudem müssen alle bisherigen Ablehnungen in Bezug auf Fehler im Verfahren und falsche Lageeinschätzungen überprüft werden. Der pauschale Verweis auf interne Fluchtalternativen entspricht in keiner Weise der verschärften Bedrohungslage in Afghanistan.
Die Bundesregierung behauptet, auch unabhängige Berichte zur Lage in Afghanistan würden im Einzelfall in Bescheiden des BAMF berücksichtigt. Fachverbände berichten hingegen, dass sich das BAMF allein auf die geschönten Berichte des Auswärtigen Amtes stütze, in Ablehnungsbescheiden fehle jede nachvollziehbare Auseinandersetzung mit unabhängigen Quellen. Der UNCHR hat der Behauptung der Bundesregierung, es gebe sichere Gebiete in Afghanistan, in die abgeschoben werden könne, deutlich widersprochen. Ich kenne keinen Bescheid des BAMF, der dieser Einschätzung folgt, im Gegenteil.
Das BAMF produziert bei afghanischen Flüchtlingen auf Anweisung des Bundesinnenministeriums Ablehnungen im Fließbandverfahren, die der realen Lage in Afghanistan nicht entsprechen. Öffentlich wird die politische Einflussnahme auf die Asylpraxis immer wieder geleugnet. Aber die Vorsitzenden der Regierungsparteien haben am 5. November 2015 für alle nachlesbar beschlossen: „Wir wollen zur Schaffung und Verbesserung innerstaatlicher Fluchtalternativen beitragen und vor diesem Hintergrund die Entscheidungsgrundlagen des BAMF überarbeiten und anpassen. Dies ermöglicht auch eine Intensivierung der Rückführungen“. Die bereinigte Schutzquote bei afghanischen Asylsuchenden sank infolge dessen von 86,1 Prozent im dritten Quartal 2015 auf aktuell unter 50 Prozent, trotz verschlechterter Lage in Afghanistan. Das spricht für sich.
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