Juristen
Kinderrechte im Grundgesetz helfen auch Flüchtlingen
Kinder genießen grundsätzlich Schutz nach der EU-Grundrechtcharta und der UN-Kinderrechtskonvention. In der Praxis kommen Völker- und Europarecht aber oft zu kurz. Abhilfe könnte eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz schaffen. Das würde auch Flüchtlingskindern helfen.
Montag, 17.07.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 17.07.2017, 17:29 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz hätte nach Einschätzung von Migrationsexperten auch greifbare Folgen für Flüchtlinge. „Für die Rechte meiner minderjährigen Mandanten und ihrer Eltern wäre ein solches Grundrecht eine erhebliche Verbesserung“, sagte Helmut Bäcker, Experte für Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein, dem Spiegel.
Das könnte sowohl den Schutz vor Abschiebungen betreffen, die Kinder von einem Elternteil trennen würden, als auch den Anspruch auf bessere Unterbringung oder einen beschleunigten Nachzug von Familienmitgliedern, erklärte Bäcker. „Eine faktische Aussetzung des Familiennachzugs wie im Fall vieler Syrer wäre dann kaum noch möglich.“
Auch der Konstanzer Rechtsprofessor Daniel Thym erwartet dem Spiegel-Bericht zufolge bei einer Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz Folgen für die deutsche Praxis: Zwar seien die Rechte geflüchteter Kinder längst in internationalen Abkommen wie der EU-Grundrechtcharta und der UN-Kinderrechtskonvention verankert, sagte Thym. Doch in der Praxis kümmerten sich deutsche Gerichte und Behörden nur wenig um die Klauseln des Völker- und Europarechts. „Kinderrechte im Grundgesetz hätten eine viel stärkere Signalwirkung.“ (epd/mig)
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Jede Medaille hat aber zwei Seiten. Bezüglich dem Familiennachzug mag eine Stärkung der Kinderrecht tatsächlich vorteilhaft erscheinen.
Was bedeutet es aber, wenn Kinder mehr bzw. tatsächlich die gleichen Rechte wie Erwachsenen zugebilligt werden? Ihr höre schon die empörten Zwischenrufe, wenn dann das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit dem Wunsch der Eltern, ihr Kind zwangsbeschneiden lassen zu dürfen eine Absage erteilt.
Davon abgesehen bedeutet jeder Feinschliff bei den Menschenrechten im Grundgesetz, dass auch den bestehenden wieder mehr Gewicht beigemessen wird. Gleichheit von Mann und Frau ist nicht für jeden, der Deutschland als Wunschland betrachtet selbstverständlich. Wer aber hier leben will (oder muss), kann sich nicht die Rosinen rauspicken (Freiheit, Sicherheit, wirtschaftlich stabile Verhältnisse), sondern muss auch akzeptieren, dass hier viele Menschenrechte im Grundgesetz verankert sind, die dem einen oder anderen weniger schmecken.
Anders ausgedrückt freue ich mich, dass hier endlich mal wieder das Grundgesetz incl. der Menschenrechte thematisiert wird, denn gerade Angesichts der Zuwanderung sollte in jedem Fall vermieden werden, dass hier Menschenrechte in der Praxis immer mehr verwässern bzw. zum Papiertiger degradiert werden.