Seit 2017 gab es bei der NRW-Polizei 388 Hinweise auf extremistische Einstellungen. In fast jedem zweiten Fall habe sich der Verdacht nicht erhärtet, 17 Rechtsextreme seien in den vergangenen vier Jahren aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Innenminister Reul beklagt lasche Gesetze.
Nach einem Brandanschlag auf eine Synagoge in Oldenburg ermittelt der Staatsschutz. Die Stadtgesellschaft solidarisiert sich mit der Gemeinde – auch aus der Bundespolitik kommen zahlreiche Reaktionen. Wuppertaler Moschee wartet weiter auf Aufklärung.
Bei der Entwaffnung von Rechtsextremisten und „Reichsbürgern“ fordert die Linke mehr Tempo. Mehr als 1.000 von ihnen hatten Anfang des vergangenen Jahres noch eine Waffenerlaubnis. Nicht selten werden die Waffen gegen Geflüchtete eingesetzt.
Mit acht Polizeischüssen aus nächster Nähe wurde der aus Gambia stammende Lamin Touray getötet. Der Flüchtlingsrat fordert mit Verweis auf Widersprüche des Polizeiberichts lückenlose Aufklärung. Erneut hätten People of Color die Polizei um Hilfe gebeten und den Tod gefunden. Ein Internet-Video zeigt den Polizeieinsatz.
Eigentlich ist die rechtsextremistische Gruppe „Combat 18“ seit Jahren verboten. Die Bundesanwaltschaft erhebt nun Anklage gegen vier Männer, die den Verein dennoch weiterbetrieben haben sollen. Sie hätten Aufnahmeprüfungen für neue Mitglieder abgehalten.
Rechtsextremismus gibt es auch in den Sicherheitsbehörden. Eine aktuelle Recherche zeigt, mindestens 400 Polizeibeamte stehen im Verdacht. Ausgegangen werden muss von einer viel höheren Dunkelziffer.
Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni hatte im Wahlkampf versprochen, die Migration massiv einzudämmen. Doch Maßnahmen gegen Schiffe von zivilen Seenotrettern werden von Gerichten immer öfter als rechtswidrig einkassiert. Von Almut Siefert
Ein mutmaßlicher Rechtsextremist, der NPD-Veranstaltungen besucht, darf seinen Waffenschein behalten. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen entscheiden. In Sachsen-Anhalt prüft die Waffenbehörde AfD-Mitglieder.
Sympathien für Täter, blind am rechten Auge, Verfahrensverschleppung, Täter-Opfer-Umkehr – Studie belegt: Betroffene rassistischer Gewalt werden nach der Tat oft ein zweites Mal Opfer durch Polizei und Justiz. Forscher stellen gravierende Mängel fest.
Gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Betroffene vor einem Verwaltungsgericht klagen. Davon machten vergangenes Jahr viele Menschen in Niedersachsen Gebrauch - viele sind erfolgreich vor Gericht.