Die AfD Niedersachsen darf vorerst schärfer vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das Gericht verweist auf rassistische Begriffe wie „Umvolkung“ und „Bevölkerungsaustausch“ sowie auf Positionen, die Zugewanderte und Muslime nicht gleichberechtigt anerkennen.
Der Flensburger Aushang löste bundesweit und international Entsetzen aus. Ein Trödelladen-Besitzer hatte ein Hausverbot für Juden ausgehängt. Das Gericht wertete den Zettel als Angriff auf die Menschenwürde. Der Verurteilte muss 1.200 Euro an eine KZ-Gedenkstätte zahlen.
Im September 2025 greifen sechs Männer das Zimmer einer Flüchtlingsfamilie an – mit Steinen und Sprengstoff. Nun sind im Prozess die Urteile gefallen. Beim Motiv wird das Gericht sehr deutlich, beim Strafmaß nicht: eine kurze Haftstrafe, Bewährungen und Verwarnungen.
Das Bundesverfassungsgericht hält niedrigere Grundleistungen für geduldete Menschen für verfassungsgemäß. Pro Asyl fordert nun die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Es sei nicht mehr vertretbar.
1.096 Euro für eine Alleinerziehende aus Eritrea und ihr Kind. Während ein Gericht an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zweifelt, sehen Verfassungshüter das anders. Doch es gibt einen Kritikpunkt.
Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärt eine Kontrolle an der Grenze zu Luxemburg für rechtswidrig. Die Begründung trifft Bundesinnenminister Dobrindt empfindlich und den Kern seiner Grenzpolitik: Wer Schengen-Ausnahmen verlängert, muss mehr liefern als migrationspolitische Härte.
Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Asylbewerber dürfen im Rahmen von Grenzverfahren auch im Inland in Gewahrsam genommen werden – unter strengen Voraussetzungen. Eine systematische Inhaftierung ist unzulässig.
Bayern kürzte das Familiengeld für Kinder im EU-Ausland. Dieser Praxis hat der EuGH nun eine klare Grenze gezogen: Wer in Deutschland arbeitet und Abgaben zahlt, darf beim Familiengeld nicht schlechter gestellt werden, nur weil das Kind im Ausland lebt.
Im Berufungsprozess nach dem Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira wird der Täter zu einer geringeren Haftstrafe verurteilt. Zudem sah das Landgericht keine klare antisemitische Tatmotivation. Das Urteil sorgt für Kritik.
Seit 2015 wird an der Grenze zwischen Österreich und Bayern kontrolliert – die Ausnahmeregel wurde immer wieder verlängert. Nun gibt es ein weiteres Urteil, das Zweifel an der Rechtmäßigkeit nährt. Migration allein reicht als Begründung nicht aus.