Die Meinung darf zwar frei geäußert werden. Aber wer Polizisten ohne Grund als „Rassistenverein“ bezeichnet, der überzieht es. Das haben Stuttgarter Richter entschieden. Das sei ein hoher herabwürdigender Angriff auf die Ehre der Polizisten.
Die sächsische AfD wehrt sich gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz. Damit hat sie vorerst keinen Erfolg. Das Gericht sieht verfassungswidrige Haltungen gegenüber Personen mit Migrationshintergrund.
In Chatgruppen tauschten Polizisten schwer erträgliche, menschenverachtende, rechtsextreme und rassistische Inhalte aus. Das OLG Frankfurt sieht darin aber keine strafbaren Handlungen – wegen einer Straflücke. Es bestünden aber erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue der Beamten.
Vor 33 Jahren stirbt ein Asylbewerber bei einem rassistischen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis. Der Mord-Prozess gegen einen Neonazi wegen Beihilfe endet mit Freispruch und Entschädigung.
In der Berliner Polizeiakademie soll eine Anwärterin einen Kollegen, eine Person of Color, beleidigt und Affengestiken gemacht haben. Jetzt sprach der Richter: Die Geste sei „Rassismus und nichts anderes“. Die Angeklagte widerspricht: Sie habe keinen Affen, sondern ein Huhn imitiert.
Mitglieder der AfD müssen ihre Waffen abgeben. Das entschied das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in zwei Verfahren. Damit weist das Gericht die Klagen eines Ehepaars zurück, das insgesamt über 200 Waffen besitzt.
Die Urteile im Streit AfD gegen den Verfassungsschutz sind längst gesprochen. Jetzt liegt die schriftliche Begründung vor. Danach wurde der Partei unter anderem die Abwertung von Deutschen mit Migrationsgeschichte zum Verhängnis.
An dem Potsdamer Treffen zur „Remigration“ hat auch eine Angestellte der Stadt Köln teilgenommen – sie bekam dafür die fristlose Kündigung. Zu Unrecht, wie jetzt ein Gericht festgestellt hat. Die Beamtin treffe nur eine einfache und keine gesteigerte Treuepflicht.
Fackel-Aufmärsche von Rechtsextremisten erinnern an den Nationalsozialismus und können deshalb verboten werden. Das haben mehrere Gerichte in NRW entscheiden. Eine Partei sah Grundrechte verletzt und zog nach Karlsruhe – erfolglos.
Der ausgestreckte Arm zum Gruß ist verfassungswidrig – egal mit welcher Körperseite. Damit ist ein Mann vor Gericht gescheitert, der glaubte, das Verbot mit links umgehen zu können. Jetzt muss er 600 Euro Geldstrafe zahlen.