In der Berliner Polizeiakademie soll eine Anwärterin einen Kollegen, eine Person of Color, beleidigt und Affengestiken gemacht haben. Jetzt sprach der Richter: Die Geste sei „Rassismus und nichts anderes“. Die Angeklagte widerspricht: Sie habe keinen Affen, sondern ein Huhn imitiert.
Mitglieder der AfD müssen ihre Waffen abgeben. Das entschied das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in zwei Verfahren. Damit weist das Gericht die Klagen eines Ehepaars zurück, das insgesamt über 200 Waffen besitzt.
Die Urteile im Streit AfD gegen den Verfassungsschutz sind längst gesprochen. Jetzt liegt die schriftliche Begründung vor. Danach wurde der Partei unter anderem die Abwertung von Deutschen mit Migrationsgeschichte zum Verhängnis.
An dem Potsdamer Treffen zur „Remigration“ hat auch eine Angestellte der Stadt Köln teilgenommen – sie bekam dafür die fristlose Kündigung. Zu Unrecht, wie jetzt ein Gericht festgestellt hat. Die Beamtin treffe nur eine einfache und keine gesteigerte Treuepflicht.
Fackel-Aufmärsche von Rechtsextremisten erinnern an den Nationalsozialismus und können deshalb verboten werden. Das haben mehrere Gerichte in NRW entscheiden. Eine Partei sah Grundrechte verletzt und zog nach Karlsruhe – erfolglos.
Der ausgestreckte Arm zum Gruß ist verfassungswidrig – egal mit welcher Körperseite. Damit ist ein Mann vor Gericht gescheitert, der glaubte, das Verbot mit links umgehen zu können. Jetzt muss er 600 Euro Geldstrafe zahlen.
Seit 2022 beobachtet der bayerische Verfassungsschutz die AfD – zu Recht, entschied jetzt das Verwaltungsgericht München. Begründung: ethnisch-biologischen Volksverständnis. Damit dürfte das Streitthema aber noch lange nicht zu Ende sein.
Im Verfahren um die rechtsextreme Kampfsportgruppe „Knockout 51“ ist ein mildes Urteil gefallen. Begründung: Die Gruppierung habe verletzen, aber nicht töten wollen. Die Gerichtsentscheidung ruft harsche Kritik hervor: Linke-Politikerin spricht von einem Freiheitsschein für Rechtsextreme.
Ein Ex-AfD-Mitarbeiter soll bei der Einbürgerung seinen russischen Pass verschwiegen haben. Gegen die Rücknahme der Einbürgerung wehrte er sich gerichtlich – erfolglos. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied jetzt: Der Mann habe arglistig getäuscht.
In Griechenland wurde sie als Flüchtling anerkannt, in Deutschland aber nicht: Geht das? Auf die Klage einer Syrerin hin gibt der EuGH den deutschen Behörden nun einen klaren Handlungsauftrag: eine eigenständige Prüfung, aber kein Automatismus.