Wer Grundsicherung bezieht, muss im Zweifel beweisen können, dass er sich nicht im Ausland aufgehalten hat. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Falle eines nigerianischen Paares entschieden. Laut Jobcenter befand sich das Paar mehrjährig im Ausland.
Mohamed Wa Baile klagte sich vergeblich durch alle Schweizer Instanzen. Erst vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte bekam er Recht: Die Polizeikontrolle aufgrund der Hautfarbe war rechtswidrig. Die Richter verurteilten Schweiz zur Zahlung einer Entschädigung von 24.000 Euro.
Sicherheitsmitarbeiter am Flughafen müssen kein religiös neutrales Erscheinungsbild haben. Die Ablehnung einer muslimischen Bewerberin mit Kopftuch war deshalb rechtswidrig, entschied das Arbeitsgericht und sprach der Betroffenen 3.500 Euro Schadensersatz zu. Die Muslima ist erleichtert.
Belgien darf Juden und Muslimen die religiöse Schächtung von Tieren verbieten. Das hat der EU-Menschenrechtsgerichtshof entschieden. Tierschutz und die öffentliche Moral rechtfertigten den Eingriff in die Religionsfreiheit. Muslime kritisieren: EU-Gerichte hätten dem Tierschutz bei Klagen gegen die Fleischindustrie weniger Gewicht beigemessen.
Deutschland hat Tausenden syrischen Kriegsdienstverweigerern zu Unrecht einen Asyl-Folgeantrag verweigert, wie jetzt aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht. Pro Asyl kritisiert die deutsche Praxis scharf.
Die Junge Alternative, die Jugendorganisation der AfD, ist nicht mehr nur ein Verdachtsfall für den Verfassungsschutz. Nach einem Gerichtsbeschluss ist Einstufung und Behandlung als gesichert rechtsextremistisch rechtens. Sie sei demokratiefeindlich auf allen Ebenen sowie massiv ausländer- und islamfeindlich. Innenministerin Faeser begrüßt Gerichtsentscheidung.
Gerichte machen es sich bei Abschiebehaft oft zu leicht und informieren Angehörige nicht. Dieser Praxis hat das Bundesverfassungsgericht jetzt eine deutliche Absage erteilt: Grundrechte gelten auch im Abschiebehaft, so die Bundesrichter.
Geflüchtete haben auch dann Anspruch auf Familienzusammenführung, wenn sie bis zur behördlichen Entscheidung ihres Antrags volljährig geworden sind. Das hat der EuGH in einem Fall aus Österreich entschieden. Andernfalls könnten Behörden absichtlich langsam arbeiten. Der Fall erinnert an ein Urteil gegen Deutschland.
Frauen, die häusliche Gewalt erfahren, können in der EU als Flüchtling anerkannt werden, entschied der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Bulgarien. Eine Kurdin hatte dort einen Asylantrag gestellt. Sie gab an, zwangsverheiratet und geschlagen worden zu sein.
Nach einem umstrittenen Tweet über rechte Tendenzen in der Polizei verlor die Dozentin Bahar Aslan ihren Lehrauftrag an der NRW-Polizeihochschule. Das war rechtswidrig, wie das OVG Münster nun entschieden hat.