Die Sicherheitsbehörden sehen bei 364 ihrer eigenen Beschäftigten Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen. Das geht aus dem Lagebild des Verfassungsschutzes hervor. Die Gewerkschaft der Polizei fordert Entfernung aus dem Dienst und mehr Unterstützung für Opfer. Von Anne-Béatrice Clasmann
Anti-Rassismus-Politik ist vor allem Symbolpolitik. So auch die Debatte um ein AfD-Verbot. Wer genau hinguckt, erkennt: die bürgerlichen Parteien externalisieren Rassismus nur. Von Prof. Dr. Cengiz Barskanmaz
Schon 2020 belasteten Vorwürfe die Bremer Feuerwehr, dass es unter Mitarbeitern rassistische und rechtsextremistische Einstellungen gebe. Ein neuer Fall alarmiert nun die Innenbehörde: Ein Feuerwehrmann soll fremdenfeindlich aufgefallen sein.
Richter mit AfD-Parteibüchern, Beamte auf Pegida-Demos, Polizisten in rechtsextremen Chats – die Liste von Staatsbediensteten, die rechtsextrem aufgefallen sind, wird immer länger. Ab sofort gilt ein strengeres Disziplinarrecht. Innenministerin Faeser fordert: Gesetz nutzen!
Künftig sollen angehende Beamte vor der Aufnahme in den Staatsdienst auf ihre Verfassungstreue geprüft werden. Die Pläne der Koalition nehmen auch bereits Verbeamtete in den Blick.
Im Zusammenhang mit „NSU 2.0“-Drohschreiben war eine polizeiinterne Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten aufgeflogen. Daraufhin wurden 2018 fünf Disziplinarverfahren eingeleitet - die weiter andauern.
Im August 2018 ging bei einer Frankfurter Rechtsanwältin ein erstes Drohschreiben ein, das mit „NSU 2.0“ unterzeichnet war. Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte in dem Fall wurden nun eingestellt. Dabei sind die Vorwürfe erdrückend.
Menschenrechtsorganisationen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zum Ausländerzentralregister (AZR). Welche Gefahren das Ausländer-Zentralregister für Betroffene birgt, warum es Ausländer diskriminiert und was es mit „NSU 2.0“ zu hat, erklärt Juristin Sarah Lincoln im Gespräch mit MiGAZIN.
Warum so vielen Menschen zu uns wollen? Na klar, die kommen eh nur her, weil wir hier die Dinge haben, die die dort nicht haben: Frieden, Freiheit, Zahnersatz - ein paar Anti-Pull-Faktoren haben wir natürlich auch. Von Sven Bensmann
Die Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst ist rechtmäßig bei „erkennbar rechtsextremer Haltung“. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Der Polizist habe unter anderem an einer Chatgruppe mit rassistischen Inhalten teilgenommen.