Alexander Dobrindt beklagt eine "Anti-Abschiebe-Industrie", die Bemühungen des Rechtsstaats sabotiere. Die Opposition ist empört. Sie werfen dem CSU-Politiker vor, mit AfD-Parolen nach Wählern zu fischen.
Bei drohender Todesstrafe dürfen Personen nicht abgeschoben werden. Von diesem Grundsatz macht das Bundesverfassungsgericht jetzt im Fall eines tunesischen Gefährders eine Ausnahme. Begründung: In Tunesien sei die Todesstrafe seit 1991 nicht mehr vollstreckt worden.
Die GroKo will geflüchtete Menschen in „AnKER-Zentren“ unterbringen und von dort aus abschieben. ‚Zentren‘ erscheint als Euphemismus. Die Erläuterungen im Koalitionsvertrag erinnern vielmehr an ‚Lager‘. Von Caroline Schmitt und Jan Wienforth
CSU-Politiker Alexander Dobrindt will abgelehnten Asylbewerbern die Sozialleistungen kürzen. Zustimmung erntet er aus der CDU, Kritik von FDP und Linken. Jelpke wirft Dobrindt "menschenfeindliches Kalkül" vor.
Rückführungen von Flüchtlingen nach Italien sind zulässig. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in zehn Fällen entschieden. Die Unterkünfte in Italien seien zwar teilweise mangelhaft, schwerwiegende Mängel im Asylverfahren gebe es allerdings keine.
Im Herbst sollen bis zu fünf Pilot-Ankerzentren für Flüchtlinge in Betrieb gehen. Bis dahin will Bundesinnenminister Seehofer auch seinen "Masterplan für Migration" vorlegen. Anker steht laut Seehofer für Ankunft, Entscheidung, Rückführung. Von Daniel Staffen-Quandt
Viele Menschen ohne Papiere gehen aus Angst vor Abschiebung nicht zum Arzt. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesärztekammer warnt vor den gesundheitlichen Folgen. Die Menschen müssten Zugang zu medizinischer Versorgung haben.
Erneut wurden mehrere Afghanen per Sammelflug in ihre Heimat abgeschoben. Mehrere Flüchtlingsorganisationen kritisierten die Praxis scharf. Pro Asyl fordert das Auswärtige Amt auf, endlich den Bericht zur Sicherheitslage in Afghanistan vorzulegen.
Zwei Anhänger der Terrormiliz "IS" dürfen abgeschoben werden: einer nach Tunesien, einer nach Algerien. Das Bundesverwaltungsgericht sah es als erwiesen an, dass ihre Menschenrechte in ihren Heimatländern nicht verletzt werden - trotz drohendem Todesurteil.
Obwohl die meisten afghanischen Schutzsuchenden aufgrund der Sicherheitslage nicht abgeschoben werden können, wird mehr als die Hälfte der Asylanträge von Afghanen abgelehnt. Die Linke werfen der Regierung Schikane vor.