Tagung
28.01.2010
Am 29./30. März 2010 jährt sich zum fünfzigsten Mal die Unterzeichnung des deutsch-spanischen sowie des deutsch-griechischen Anwerbeabkommens. Sie leiteten – nach dem ersten bundesdeutschen Abkommen dieser Art 1955 mit Italien – den Abschluss einer ganzen Reihe weiterer Verträge zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte vor allem aus Mittelmeer-Anrainerstaaten ein.