Der Europäische Gerichtshof macht Schluss mit einer 20-jährigen Praxis: Eine Türkin, die die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verloren hat, verliert nicht auch ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Die Koalitionsfraktionen wollen eine allgemeine Härtefallregelung zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug. Der Vorschalag ist aber Pfusch und beseitigt den Verstoß gegen EU-Recht nicht. Die Schikane beim Ehegattennachzug geht weiter. Von Sevim Dağdelen Von Sevim Dağdelen
Wer keinen Integrationskurs besucht, bekommt keine Niederlassungserlaubnis. Das gilt auch für Angehörige von türkischen Staatsbürgern, die sich auf das deutsch-türkische Assoziierungsabkommen berufen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Ein Auslandsjahr gilt gemeinhin als die beste Methode für Spracherwerb. Deshalb empfehlen wir unseren Schülern und Studenten Aufenthalte im Ausland. Warum soll das nicht für Ehegatten gelten, fragt Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser. Von Thomas Oberhäuser
Ohne Deutschkenntnisse gibt es einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster zufolge kein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Das gelte auch für türkische Staatsbürger; aus dem Assoziationsabkommen ergebe sich ebenfalls kein Anspruch.
Die Sprachtest-Pflicht vor dem Ehegattennachzug verstößt bei Türken gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Für Prof. Kay Hailbronner kein Grund für Änderungen. „Der Sprachtest darf bleiben“, titelt er in der FAZ. Von Mangold, Markard
Seit 2007 macht Deutschland den Ehegattennachzug von einem bestandenen Sprachtest im Ausland abhängig. Und von Anfang an ist diese Regelung umstritten. Trotz aller Kritik hat die CDU daran festgehalten. Nun hat der Europäische Gerichtshof die Regelung zumindest für Türken einkassiert – Sevim Dağdelen kommentiert. Von Sevim Dağdelen
Seit 2007 macht Deutschland die Erteilung eines Visums für den Ehegattennachzug von Drittstaatsangehörigen von einem Sprachtest abhängig. Damit ist jetzt Schluss – zumindest für türkische Staatsbürger. Der Europäische Gerichtshof kippte die Regelung aufgrund des EU-Rechts.
Für einen Aufenthaltstitel müssen Türken ab sofort nicht mehr 135 Euro Gebühren zahlen, sondern nur noch 28,80 Euro. Das Innenministerium reagiert damit auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und behandelt Türken in Zukunft wie EU-Bürger.
Die Sprachanforderungen vor dem Ehegattennachzug stehen vor dem Aus. Die Regelung verstößt laut EuGH-Generalanwalt gegen EU-Recht. Der Bundesregierung droht damit eine herbe Niederlage im jahrelangen Streit um den vermeintlichen Kampf gegen Zwangsehen.