Die Zahl der Asylsuchenden in der Europäischen Union ist 2018 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 10 Prozent gesunken. Syrer, Afghanen und Iraker stellten weiterhin die größten Herkunftsgruppen dar.
Die Dauer des Asylverfahrens beeinflusst die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt maßgeblich. Das geht aus einer aktuellen IAB-Untersuchung hervor. Schon sechs Monate Verzögerung senke die Erfolgsquote um elf Prozent.
Von 11.400 Asylanträgen von Menschen aus dem Iran wurden 2018 lediglich 2.600 positiv beschieden. Mehr als 8.500 Iraner klagten an Verwaltungsgerichten gegen die Bamf-Entscheidung. Die Linke fordert Änderungen im Bamf.
Mit „nie wieder!“ grenzte man sich bis vor kurzem vom Nationalsozialismus ab. Inzwischen heißt es "nie wieder" offene Grenzen, Flüchtlinge und Asylsuchende. Ein Kommentar von Prof. Dr. Astrid Messerschmidt Von Prof. Dr. Astrid Messerschmidt
Wenn ein Verwaltungsgericht einen Asylantrag als „offensichtlich unbegründet” einstufen will, muss es sich mit dem Vorbringen des Flüchtlings auseinandersetzen. Der Verweis auf falsche Angaben in gefälschten Papieren reicht nicht. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig blieben 2018 weniger Verfahren liegen, auch die Zahl der Asylklagen nahm ab. In drei Wochen steht eine echte Neuerung ins Haus: Dann sollen erstmals Bilder einer Urteilsverkündung im Fernsehen zu sehen sein.
Im vergangenen Jahr haben die Innenminister die Regeln fürs Kirchenasyl verschärft. Flüchtlinge können nun auch nach 18 Monaten noch abgeschoben werden. Die Zahl der Fälle ist seitdem stark zurückgegangen. Das Innenministerium wertet das als Erfolg.
2018 hat das Bundesverfassungsgericht keine Zunahme von Asylverfahren verzeichnet. Wichtige Asyl-Entscheidungen stehen trotzdem bevor. Auch über das Kopftuchverbot für Referendarinnen will das Gericht entscheiden.
Mit Beteiligung von sieben Bundesländern wurden 38 Männer nach Afghanistan abgeschoben. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, liegen gegen die meisten der Abgeschobenen keine strafrechtlichen Verurteilungen vor.
Innenminister Seehofer (CSU) ist es nicht gelungen, bundesweit sogenannte Anker-Zentren für Flüchtlinge durchzusetzen. Nur neun Massenunterkünfte gibt es. Seehofer hält seine Politik dennoch für erfolgreich. Experten halten dagegen. Von Dirk Baas