Entscheidungen an EU-Außengrenzen über Asylgesuche sollen künftig die Mitgliedsländer entlasten. Doch Wissenschaftler kritisieren diese Reform des Europäischen Asylsystems massiv. Mehr Rückführungen seien nicht sinnvoll. Der Tod werde in Kauf genommen.
Italien will Asylverfahren von Bootsflüchtlingen künftig nach Albanien auslagern. Die umstrittene Zusammenarbeit mit dem Nicht-EU-Land wird auch in Berlin verfolgt. Das Modell stößt bei Innenministerin Faeser auf Interesse. CDU kann sich entsprechende Pakte mit Senegal und Ghana vorstellen.
Die Zahl der Schutzsuchenden ist im vergangenen Jahr leicht gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt das Durchschnittsalter der Geflüchteten bei 32,2 Jahren – deutlich unter dem der Gesamtbevölkerung.
CDU-Politiker Jens Spahn will Asylverfahren in „sichere“ Drittstaaten auslagern. Vorbild ist das britische Abkommen mit Ruanda. Geflüchtete würden Schutz bekommen, aber nicht in Europa bleiben. Den Posten des Beauftragten für Migrationsabkommen will Spahn abschaffen.
Im Jemen tobt seit 2015 ein Krieg. Deshalb erhielten fast alle Geflüchteten Schutz in Deutschland. Seit 2020 sinkt die Schutzquote allerdings, ohne dass sich die Situation im Land verändert hätte. Nicht nachvollziehbar, kritisiert Die Linke.
Das Europäische Parlament hat der Reform des EU-Asylsystems zugestimmt. Es ist eine massive Verschlechterung des bisherigen EU-Asylrechts – in vielerlei Hinsicht. Von Wiebke Judith
Seit Jahren streitet die EU über die gemeinsame Asylpolitik. Am Mittwoch hat das EU-Parlament die EU-Asylreform final gebilligt. Die Entscheidung gilt als „historisch“ beziehungsweise „unmenschlich“ – je nach Betrachtungswinkel.
Abschiebungen scheitern in den allermeisten Fällen, weil der Zielstaat die Aufnahme verweigert oder weil Gerichte die Überstellung stoppen. Nur jeder 200. Abschiebungsversuch scheitert am Widerstand des Asylbewerbers.
Die Zahl der in Deutschland neu gestellten Asylanträge ist im ersten Vierteljahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gesunken. Bundesinnenministerin Faeser zeigte sich erfreut über die Wirksamkeit von Grenzkontrollen.
Gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Betroffene vor einem Verwaltungsgericht klagen. Davon machten vergangenes Jahr viele Menschen in Niedersachsen Gebrauch - viele sind erfolgreich vor Gericht.