Mehr als zwei Jahre hat es gedauert, bis das verfassungswidrige Asylbewerberleistungsgesetz reformiert wurde. Die medizinische Versorgung der Flüchtlinge bleibt aber weiter Streitthema. Den Grünen und den Linken geht das Gesetz nicht weit genug.
Die Bundesregierung ist dabei, das Asylbewerberleistungsgesetz den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Prof. Claus Melter sieht in dem Gesetzesentwurf immer noch eklatante Verfassungsverstöße – sein Appell für eine menschenwürdige Asylpolitik und Praxis. Von Claus Melter
Die Bundesregierung reformiert das umstrittene Asylbewerberleistungsgesetz. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts spielen migrationspolitische Motive aber immer noch eine zentrale Rolle - Johanna Boettcher kommentiert. Von Johanna Boettcher
Asylbewerber sollen mehr Geld bekommen. Das Kabinett brachte einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg. Damit reagiert die Bundesregierung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Opposition fordert eine komplette Streichung des Asylbewerberleistungsgesetzes und bessere medizinische Versorgung.
Die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen soll erneuert werden. Das kündigt das Gesundheitsministerium an. Asylbewerber und Geduldete haben in Deutschland in der Regel nur im Notfall Anspruch auf medizinische Hilfe.
Die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen ist unzureichend. Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz nimmt die Politik seit 1993 gesundheitliche Schäden von Menschen in Kauf. Hendrik Lammers kommentiert, warum das Gesetz abgeschafft werden muss. Von Hendrik Lammers
Die Bundesärztekammer fordert eine bessere medizinische Versorgung von Menschen ohne Versicherungsschutz. Gerade Menschen ohne Aufenthaltsstatus könnten aus Angst vor Abschiebung sehr spät oder gar nicht zum Arzt gehen.
Trotz Machtwort des Bundesverfassungsgerichts möchte das Bundesinnenministerium die Leistungen für Asylbewerber nicht anheben. Ermöglichen soll das ein juristischer Kniff: Asylbewerbern soll künftig pauschal Asylmissbrauch unterstellt werden.
Die Zahl der Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist im Jahr 2011 auf niedrigem Niveau um zehn Prozent gestiegen. Brisant ist: Bundesländer, die am häufigsten auf Abschreckungsmaßnahmen wie Sachleistungen setzen, zahlen am meisten.
Auch Ausländer haben Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Diese Selbstverständlichkeit musste das Bundesverfassungsgericht gestern feststellen, um eine seit 20 Jahren andauernde Verfassungswidrigkeit übelster Sorte zu beenden. Von Ekrem Şenol