Opfer von rechter Gewaltstraftaten sollen nach dem Willen der Bundesregierung kein Bleiberecht in Deutschland haben. Begründung: Es eine Privilegierung ausländischer Opfer gegenüber deutschen Gewaltopfern befürchtet. Grünen-Politiker Beck überzeugt das nicht.
Migranten leben seltener im Eigenheim, zahlen höhere Mieten und verfügen über deutlich weniger Wohnraum als Menschen ohne Migrationshintergrund. Das teilt das Statistische Bundesamt mit. Auch innerhalb der Personen mit Migrationshintergrund gibt es deutliche Unterschiede.
Was macht ein schwarzer Deutscher aus Baden-Bürttemberg und evangelischem Glauben nach einem mutmaßlichen Terroranschlag wie in Berlin? Sami Omar weiß, wie er sich zu verhalten und wie nicht. Er kennt das schon. Von Sami Omar
Wenn ein EU-Ausländer in Deutschland arbeitet, aber Kinder im Ausland hat, hat er Anspruch auf deutsches Kindergeld. SPD-Chef Gabriel befürchtet Sozialmissbrauch und fordert eine Kürzung der Leistung.
Nach dem Studentinnen-Mord in Freiburg und dem Sexualverbrechen in Bochum wird darüber diskutiert, ob Flüchtlinge eher zu Gewalt gegen Frauen neigen als Deutsche. CSU-Generalsekretär Scheuer verlangt Härte des Gesetzes "ohne kulturellen Rabatt". Der Kriminologe Pfeiffer warnt vor voreiligen Schlüssen.
Der Bundestag hat den Zugang von EU-Ausländern zu Sozialleistungen massiv eingeschränkt. Wer in Deutschland nicht arbeitet oder zuvor nie gearbeitet habt, soll künftig erst nach fünf Jahren Anspruch auf Sozialhilfeleistungen haben.
Knapp 130.000 Menschen in Deutschland wurden im Jahr 2015 Opfer von Gewalt innerhalb ihrer Partnerschaft, 75 Prozent waren Deutsche, bei den Tatverdächtigen hatten 72 Prozent einen deutschen Pass. Das teilt das Bundeskriminalamt mit.
Die Deutschen werden immer glücklicher. Viele verdienen anständig und haben ein gutes Leben. Der neue Glücksatlas zeigt aber auch: Wer weltoffen und tolerant durch das Leben geht, ist zufriedener. Von Markus Geiler
EU-Ausländer sollen in Zukunft erst nach fünf Jahren Anspruch auf Sozialhilfe haben und nicht mehr nach sechs Monaten. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums.
Dem Bundessozialgericht zufolge haben EU-Bürger Anspruch auf Sozialhilfe nach einem verfestigten Aufenthalt von sechs Monaten. Dieses Recht klagen immer mehr EU-Ausländer ein. Darauf will das Arbeitsministerium mit einem Gesetz reagieren.