Menschen, die nach Griechenland abgeschoben werden, droht „Verelendung“. Deshalb dürfen sie einer Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nicht in das Land abgeschoben werden.
Der Abzug der Nato-Truppen aus Afghanistan wurde trotz der instabilen Lage beschlossen. Für Menschen, die in das Land abgeschoben werden, steigt damit die Gefahr von Verfolgung und Folter. Pro Asy fordert Abschiebestopp in das Land und Neubewertung der Situation.
Der Gang vor die Gerichte lohnt sich für Flüchtlinge offenbar: Fast jede dritte Klage eines Asylbewerbers gegen die Ablehnung seines Asylantrags war im Jahr 2020 erfolgreich. In ganzen Zahlen: In mehr als 20.000 Fällen hat das BAMF Schutzsuchenden rechtswidrig Schutz verweigert.
Viele Kriegsdienstverweigerer aus Syrien haben in Deutschland keinen Flüchtlingsstatus. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes könnte das ändern, doch die Behörden verweigern sich. Von Sebastian Stoll
Ich weiß nicht, welche Fortbildungen in Ihrer Branche aktuell Priorität haben, aber Digitalisierung ist wahrscheinlich vorne mit dabei. Bei uns von den Deutschkursen nicht so. Von Christiane Carstensen
Die ab 2018 eingerichteten Anker-Zentren sollten dafür sorgen, dass Asylverfahren schneller abgewickelt werden. Viel effizienter als andere Standorte sind sie aber nicht, zeigt eine Evaluation. Innenminister Seehofer hält sie dennoch für sinnvoll. Opposition übt scharfe Kritik.
Einer Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte zufolge ist die Handy-Datenauswertung von Flüchtlingen teuer und nutzlos. Jetzt hat die Organisation Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten eingereicht.
Das Bamf hat Asylentscheidungen von in Griechenland bereits anerkannten Geflüchteten gestoppt. Hintergrund ist eine Entscheidung des OVG Münster. Danach drohen Abgeschobenen in Griechenland unmenschliche und erniedrigende Behandlungen.
In den vergangenen zweieinhalb Jahren kamen 845 schiffbrüchige Flüchtlinge nach Deutschland. Die Bundesregierung hatte mehr Aufnahmen zugesagt, allerdings fehlten ihren Angaben zufolge die notwendigen Voraussetzungen.
Die Innenminister hatten die Hürden für Kirchenasyle so erhöht, dass Hilfe für Härtefälle fast unmöglich wurde. Nach Gerichtsurteilen lockert das Bundesamt die Regeln nun wieder. Die Arbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ reagiert erleichtert.