Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klagen von zwei Lehrerinnen mit muslimischem Kopftuch mit Verweis auf das Berliner Neutralitätsgesetz zurück. Das Gericht wende das Neutralitätsgesetz an, welches verfassungsgemäß sei.
Mit Spannung war in Berlin ein neues Kopftuch-Urteil erwartet worden. Aufmerksamkeit erregte vor allem die Frage, ob das Verbot religiöser Symbole an Berliner Schulen verfassungskonform ist. Das Arbeitsgericht bestätigte die Regelung.
Die Berliner Polizei muss die Zahl von rechten Todesopfern nach oben korrigieren. Einer Expertten-Untersuchung zufolge hat die Polizei in sechs Tötungsverbrechen die rechte Motivation der Tat nicht erkannt.
Am 3. und 4. Mai 2018 geht die dritte Ausbildungsmesse für geflüchtete Menschen an den Start. Erwartet werden mehr als 70 Unternehmen und bis zu 2.000 Geflüchtete.
Ein Berliner Grundschullehrer soll Verschwörungstheorien verbreitet, Gedenkfeier für ertrunkene Flüchtlinge gestört oder den Holocaust relativiert haben. Drei Jahre nach seinen ersten Auffälligkeiten hat die Schulverwaltung ein Kündigungsverfahren eingeleitet.
Die Entschädigungsklage einer kopftuchtragenden Lehrerin wurde vom Berliner Arbeitsgericht abgewiesen, weil Klägerin und Beklagte nicht erschienen sind. Auf Rechtsfragen mussten die Richter deshalb nicht eingehen.
In Berlin schreibt das "Neutralitätsgesetz" vor, dass Lehrer an Schulen, Polizisten und Justiz-Mitarbeiter im Dienst keine religiösen Symbole zeigen dürfen. Eine junge Lehrerin sieht das anders. Am Montag wurde darüber verhandelt, die Entscheidung will das Gericht im Mai verkünden.
In Kürze gehen die Klagen gegen das Berliner Neutralitätsgesetz in eine neue Runde. Die von einem atheistischen Netzwerk unterstützten Befürworter der Beibehaltung des Gesetzes verlangen vom Staat die Aufgabe seiner neutralen Position und eine Parteilichkeit zu ihren Gunsten. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
Mehr als 250 antiziganistische Vorfälle hat der Verein Amaro Foro im vergangenen Jahr in Berlin dokumentiert. Die Dunkelziffer sei viel höher. In der Regel gehe es um herabwürdigende Aussagen von Behördenmitarbeitern.
Vier von fünf islamischen Religionsgemeinschaften haben den Vertrag zur Gründung eines Islam-Instituts an der Berliner Humboldt-Universität nicht unterzeichnet. Berlins Wissenschaftsstaatssekretär läd die Beteiligten jetzt zu neuen Gesprächen ein.