Bundesarbeitsgericht
29.01.2010
Einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (2 AZR 764/08) zufolge kann eine Kündigung eines Arbeitnehmers wegen unzureichenden Deutschkenntnissen rechtmäßig sein, wenn der Arbeitnehmer die Fortbildungsangebote des Arbeitgebers Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben hat, seine Sprachkenntnisse zu verbessern und der Arbeitnehmer eine Fortbildung verweigert hat.
Bundesarbeitsgericht
29.09.2009
Wird die Würde eines Arbeitnehmers entgegen dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verletzt, so löst diese Belästigung dann eine die Entschädigungspflicht des Arbeitgebers aus, wenn durch die Belästigung ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird (BAG: 8 AZR 705/08).