In Deutschland sind Ehen von Minderjährigen unter 16 Jahren generell unwirksam. Dieser Regelung folgend wurde ein syrisches Paar von den Behörden zwangsweise getrennt. Laut Bundesgerichtshof ist dieses pauschale Vorgehen nicht grundgesetzkonform.
"Inakzeptable" und "völlig abwegige" Rhetorik. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, übt scharfe Kritik an Äußerungen führender CSU-Politiker zur Flüchtlingspolitik.
Bei drohender Todesstrafe dürfen Personen nicht abgeschoben werden. Von diesem Grundsatz macht das Bundesverfassungsgericht jetzt im Fall eines tunesischen Gefährders eine Ausnahme. Begründung: In Tunesien sei die Todesstrafe seit 1991 nicht mehr vollstreckt worden.
Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für eingeschränkt Schutzberechtigte wird nicht ausgesetzt. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall eines 13-jährigen Syrers, der seine Mutter nachholen wollte.
Autofahrer dürfen im Straßenverkehr keinen Gesichtsschleier tragen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Falle einer muslimischen Autofahrerin. Sie habe nicht einmal ansatzweise begründet, warum das Verhüllungsverbot ihre Glaubensfreiheit verletze.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag zur Erteilung vorläufiger Visa zum Familiennachzug abgelehnt. Der Entscheidung lag der Fall von drei minderjährigen Mädchen aus Somalia zugrunde. Sie wollten zu ihrer Mutter nach Deutschland, die subsidiär schutzberechtigt ist.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts beklagt eine starke Zunahme von Asylrechtsverfahren. Im Vergleich zu den Vorjahren sei die Zahl der Verfahren im Vergangenen Jahr auf das dreifache angestiegen.
Der Familiennachzug zu Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz bleibt weiter ausgesetzt. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Fall eines jungen Syrers. Sein Pech: er ist bald volljährig.
Ein pauschales Kopftuchverbot ist verfassungswidrig, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die Berliner Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie zeigt sich davon unbeeindruckt und propagiert in einem Brief an Berliner Schulen stattdessen ein „Weiter so!“. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
Eine alleinerziehende syrische Mutter mit vier Kinder darf nicht nach Bulgarien abgeschoben werden, wernn ihr dort die sichere Obdachlosigkeit droht. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Familien mit kleinen Kindern genießen dem Gericht zufolge besonderen Schutz.