Nach dem Bekanntwerden der NSU-Morde wird über ein zweites NPS-Verbotsverfahren heiß diskutiert. Wichtigste Voraussetzung dafür ist: Abzug der V-Männer aus der NPD. Nach anfänglichem Zögern gehen die Innenminister nun diesen Schritt.
Der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug ist verfassungskonform. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzgeber verfolge ein legitimes Ziel: Integration von Ausländern und Verhinderung von Zwangsverheiratungen.
Hartz-IV ist verfassungswidrig. Aber was ist mit den Sozialleistungen für Flüchtlinge? Hendrik Lammers kommentiert den aktuellen Stand der Verhandlungen um ein Gesetz, welches Asylsuchende gezielt benachteiligen sollte - das Asylbewerberleistungsgesetz. Von Hendrik Lammers
Die Meinungsfreiheit schützt grundsätzlich auch die Verbreitung rechtsextremistischer Meinungen, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem am Dienstag veröffentlichen Beschluss.
„Ausländer raus“ erfüllt nicht zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung. Das entschied am Freitag das Bundesverfassungsgericht. Monika Lazar und Memet Kilic (beide Grüne) fordern gesonderten Straftatbestand für rassistische Gruppenbeleidigungen.
Ein muslimischer Metzger, der seit dem Jahr 1994 mit dem zuständigen Landkreis über Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen streitet, war vor dem Verfassungsgericht erneut erfolgreich (1 BvR 1702/09).
Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass die mit dem Schulbesuch verbundenen Spannungen zwischen der religiösen Überzeugung einer Minderheit und einer damit in Widerspruch stehenden Tradition einer anders geprägten Mehrheit grundsätzlich zumutbar sind.
In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den EU-Reformvertrag gebilligt. Das Gericht fordert aber Nachbesserungen und stärkere Beteiligung von Bundestag und Bundesrat. Damit muss die Ratifizierung vorerst ausgesetzt werden, der Bundestag unterbricht für eine Sondersitzung seine Sommerpause.
Der Bürger, MdB Dr. P. Gauweiler, erhebt Verfassungsbeschwerde ((2 BvR 1010/08)) wegen Verletzung seiner persönlichen Grundrechte bzw. grundrechtsgleichen Rechte (Art. 20 Abs. IV GG) und Organklage (Art. 93 I Nr. 1 GG) ((2 BvE 2/08)), weil seine Statusrechte als Abgeordneter (Art. 38 GG) durch Ergänzung des Artikel 45 GG verletzt würden und weil Abhilfe nach Artikel 20 Abs. IV GG wegen Verletzung der mit Artikel 79 III GG gesetzten Grenzen jetzt durch das Gericht erforderlich sei. Dies sei letztlich im Recht auf „Widerstand nach Artikel 20 GG“ begründet. Von GastautorIn
Das Bundesverfassungsgricht hat die Verfassungsbeschwerde des Theologen Prof. Gerd Lüdemann (1 BvR 462/06), seit 1983 Professor an der Theologischen Fakultät einer niedersächsischen Universität, abgewiesen. Er hatte sich vom christlichen Glauben öffentlich losgesagt.