Vor allem in Indien, China, Pakistan und der Türkei gibt es Interesse an der neuen Chancenkarte. Anders als bei anderen Formen der Arbeitskräftemigration muss man hier keinen Arbeitsvertrag vorweisen.
Die Bundesregierung will den Zuzug ausländischer Arbeitskräfte mit einer neuen Chancenkarte erleichtern. Experten halten die Regelung aber für sehr kompliziert und rechnen mit einer begrenzten Wirkung.
Das Aufenthaltsgesetz dient der „Steuerung und Begrenzung“ von Einwanderung. Die Ampel-Koalition will das Wort „Begrenzung“ ersatzlos streichen. Die Änderung hat nur symbolischen Charakter, Unionsparteien sind trotzdem dagegen.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll für 18 statt 12 Monate gelten. Zudem wurde der Stichtag nach hinten verschoben. Diese Punkte wurden im Innenausschuss beschlossen. Vereinbart wurden aber auch Regelungen, die zu mehr Abschiebungen führen sollen.
Der Mittelstandsverband BVMW begrüßt die Pläne der Bundesregierung, mit der Chancenkarte die Einwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland zu erleichtern. Das könne aber nur ein erster Schritt sein. Wichtig sei auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Bundesarbeitsminister Heil hat für den Herbst Eckpunkte für ein neues Einwanderungsrecht angekündigt. Der Fachkräftemangel dürfe nicht zur Wachstumsbremse werden. Dem Sachverständigenrat gehen die Pläne der Regierung nicht weit genug.
Deutschland braucht jährlich 400.000 Einwanderer, um den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel auszugleichen. Die Bundesregierung will bis Ende dieses Jahres ein Gesetz vorlegen. Mit der Chancenkarte soll die Einwanderung erleichtert werden. Arbeitsmarktforscher fordert mehr.
Um den demografischen Wandel auszugleichen, benötigt Deutschland jährlich einen Zuzug von 400.000 Arbeitskräften. Deshalb will Bundesarbeitsminister Heil die Zuwanderung mit einem Punktesystem erleichtern.