Mitte März hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die internationale Aufmerksamkeit auf sich gezogen, in dem es anhand zweier Fälle aus Frankreich und Belgien entschied, dass das Verbot eines islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz zulässig sein kann. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre, scheinen die Urteile des EuGH einen Kontrast zu bilden. Von Maryam Kamil Abdulsalam
Sein ausländisch klingender Name hat schon manchen Mietvertrag verhindert. In größeren und kleineren Reaktionen hat Bilal Chanchiri öfter Formen alltäglicher Diskriminierung zu spüren bekommen. Dabei ist er Deutscher - mit badischem Dialekt. Von Dieter Sell
Ein Dresdener Busfahrer hatte sich geweigert, eine vollverschleierte Frau und zwei Kopftuchträgerinnen einsteigen zu lassen. Jetzt hat sich der Sprecher des Regionalverkehrs Dresden für den Vorall entschuldigt.
Hüben Religionsvertreter, Menschenrechtler und eine staatliche Antidiskriminierungsstelle - drüben Arbeitgeber und ein CSU-Politiker: Die Kopftuch-Urteile des Europäischen Gerichtshofs stoßen auf ein geteiltes Echo.
Der Rechtsstreit einer muslimischen Lehrerin um das Berliner Kopftuchverbot geht in die nächste Runde. Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wird heute geklärt, ob das Berliner Neutralitätsgesetz die Muslimin benachteiligt.
Polizeiliche Personenkontrollen aufgrund des Aussehens stellen einem Gerichtsurteil zufolge eine unzulässige Diskriminierung dar. Das sieht die Bundesregierung anders. Das Urteil sei eine "Einscheidung im Einzelfall". Kritik kommt von der Linkspartei.
Keine Flüchtlinge aus Syrien, Stopp des Flüchtlingsprogramm, keine Visa für Menschen aus bestimmten muslimischen Ländern - US-Präsident Donald Trump hat die Bestimmungen verschärft. Sein Einreisestopp für Flüchtlinge und viele Muslime hat weltweit Kritik geerntet.
Darf eine Behörde einer muslimischen Lehrerin wegen ihres Kopftuches die Einstellung verweigern? Heute wäre das nicht so einfach möglich. Im Jahr 2013 war das rechtens, urteilen Osnabrücker Richter.
Migranten leben seltener im Eigenheim, zahlen höhere Mieten und verfügen über deutlich weniger Wohnraum als Menschen ohne Migrationshintergrund. Das teilt das Statistische Bundesamt mit. Auch innerhalb der Personen mit Migrationshintergrund gibt es deutliche Unterschiede.
Die Gehaltsschere zwischen deutschen und ausländischen Arbeitnehmern nimmt immer weiter zu. Die Linkspartei spricht von einer Verfestigung der sozialen Spaltung am Arbeitsmarkt. Das sei "Sprengstoff für die Gesellschaft".