Der Presserat berät heute, ob die Richtlinie gegen Diskriminierung überarbeitet werden soll. Es gibt Argumente dafür und dagegen. Michaela Hütig und Elisa Makowski fassen sie zusammen. Von Michaela Hütig und Elisa Makowski
Nach der Kölner Silvesternacht stellt der Deutsche Presserat seine Richtlinie gegen Diskriminierung auf den Prüfstand. Diese hat eine lange Geschichte. Sie geht zurück auf das Jahr 1971. Damals wurde sie zum Schutz amerikanischer Soldaten formuliert. Eine Chronologie
Kanzleramtsminister Peter Altmaier zeigt Verständnis für Schimmbad- und Diskothekenverbote für Flüchtlinge. Straffällig gewordene Flüchtlinge sollen in Zukunft auch dann abgeschoben werden, wenn sie nicht in ihre Heimatländer zurückkönnen.
Eine evangelische Kita in Niedersachsen wollte einen Syrer einstellen. Dann ruderte die Leitung zurück und begründete dies mit Sorgen von Eltern. Diakonie, Landeskirche und Kirchenkreis distanzieren sich, doch die Empörung ist groß.
Das Eintrittsverbot für Flüchtlinge in Freiburger Discos stößt auf scharfe Kritik. Die aufgeheizte Stimmung nach Köln dürfe nicht zu einem Generalverdacht führen. Die Polizei ist überrascht. Bisher läge keine Beschwerde vor.
In Freiburg wurden in mehreren Clubs und Diskotheken Flüchtlingen der Zutritt verboten. Taschendiebstähle und sexuelle Belästigungen seien der Grund. In der Stadt leben 3.000 Flüchtlinge. Kritiker werfen den Clubbetreibern pauschale Diskriminierung vor.
Nach Beschwerden über sexuelle Belästigungen dürfen in Bornheim bei Bonn männliche Flüchtlinge vorübergehend nicht mehr in das städtische Hallenbad. Nun ist Streit darüber entfacht, ob das Verbot diskriminiert oder doch nur eine Lehrmaßnahme ist.
Scheinehen und Zwangsehen sind zwei Übel. Sie sind immer wieder Thema in der Öffentlichkeit – meist forciert vom Gesetzgeber, der Politik. Wie die Geschichte von Julia zeigt, sind es aber gerade deutsche Gesetze, die Frauen in Schein- und Zwangsehen treiben. Von Julia Rose
Der "Islam-Bashing" an Schulen ist eine Mitursache für eine mögliche Radikalisierung junger Muslime. Auch die aktuelle Debatte über den Zusammenhang zwischen Flüchtlingen und Terroristen ist dem Gefängnisseelsorger Meyer zufolge kontraproduktiv.
Verdachtsunabhängige Personenkontrollen aufgrund äußerlicher Merkmale verstoßen gegen EU-Recht. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem "Racial-Profiling"-Fall entschieden und der Polizei die Rechtsgrundlage für solche Kontrollen genommen.