So lange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, darf ein Asylbewerber nicht abgeschoben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall eines Togolesen in Belgien entschieden.
Der Europäische Gerichtshof hat im April 2018 den Familiennachzug von Eltern zu unbegleiteten Kindern maßgeblich erleichtert. Diese Entscheidung stellt die europarechtswidrige Praxis der Behörden auf den Kopf. Von Dr. Constantin Hruschka Von Dr. Constantin Hruschka
Die Überstellung eines Flüchtlings von einem EU-Staat in das Ersteinreisestaat kann nur mit Zustimmung erfolgen. Das entschied Europäische Gerichtshof im Fall eines irakischen Flüchtlings.
Nicht-EU-Bürger haben ein Aufenthaltsrecht in der EU, wenn sie eine enge Bindung zu ihrem Kind mit EU-Bürgerschaft haben. Das gilt laut Europäischem Gerichtshof auch dann, wenn gegen den Drittstaatler ein Einreiseverbot erlassen wurde.
Einem Folteropfer kann subsidiärer Schutz gewährt werden, wenn seine Behandlung im Herkunftsland absichtlich verwehrt werden würde. Das hat das Europäische Gerichtshof im Fall eines Mannes aus Sri Lanka in Großbritannien entschieden.
EU-Bürger können nach einem zehnjährigen Daueraufenthalt nur im Ausnahmefall ausgewiesen werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Dies gilt auch dann, wenn sie während der Zehnjahresfrist zeitweise inhaftiert waren.
In Ungarn hatte ein nigerianischer Asylbewerber angegeben, wegen seiner Homosexualität verfolgt zu werden. Das haben die ungarischen Behörden geprüft - mit einem psychologischen Test. Dieser Praxis hat der Europäische Gerichtshof jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Ein gläubiger Muslim, der als Privatmann vor Gericht erscheint, darf seine Kopfbedeckung aufbehalten. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Fall, der sich in Bosnien-Herzegowina ereignet hat.
Nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof können Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern auch konfessionslos sein. Die kirchlichen Träger könnten dennoch ihren Auftrag erfüllen. Dem EuGH liegt eine Klage gegen die Diakonie vor.
Wenn EU-Länder nach den EU-Asylregeln abschieben wollen, müssen sie sich beeilen. Der Europäische Gerichtshof stellt jetzt fest, eine Ausweisung müsse grundsätzlich innerhalb einer Sechsmonatsfrist erfolgen.