Eine Obergrenze bei der Aufnahme von Flüchtlingen wird immer wieder gefordert. Dabei ist gemeinhin bekannt, dass das juristisch nicht machbar ist. Nun hat sich der Präsident des Europäischen Gerichtshofs zu Wort gemeldet.
Wer unerlaubt in ein EU-Land wiedereinreist, begeht dem Europäischen Gerichtshof zufolge eine Straftat und darf inhaftiert werden. Ein entsprechendes italienisches Gesetz sei EU-rechtskonform, entschied das Gericht am Donnerstag.
Deutschland kann arbeitssuchende EU-Bürger von Sozialleistungen ausschließen, sie aber nicht ausweisen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine individuelle Prüfung sei in solchen Fällen nicht erforderlich.
Sprachtests vor dem Ehegattennachzug dürfen nicht so schwer sein, dass sie den Nachzug faktisch unmöglich machen. Mit dieser Begründung kippte der Europäische Gerichtshof eine niederländische Regelung. Die Entscheidung trifft auch Deutschland.
Die Koalitionsfraktionen wollen eine allgemeine Härtefallregelung zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug. Der Vorschalag ist aber Pfusch und beseitigt den Verstoß gegen EU-Recht nicht. Die Schikane beim Ehegattennachzug geht weiter. Von Sevim Dağdelen Von Sevim Dağdelen
Das Festhalten Deutschlands an den Sprachtest im Ausland vor einem Ehegattennachzug hat Folgen. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen eingeleitet. Die Linkspartei kritisiert die Haltung der Regierung als "inakzeptabel".
Deutschland hält auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an den umstrittenen Sprachhürden beim Ehegattennachzug fest. Die EU-Kommission ist nicht einverstanden und droht Deutschland nun mit einem weiteren Vertragsverletzungsverfahren.
In einem aktuellen Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof unterstreicht die Bundesregierung, dass arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Ländern von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen sind. Die Diakonie ist anderer Meinung.
Die umstrittenen Sprachtests vor dem Ehegattennachzug erhalten neuen Gegenwind. Zum einen startet Rheinland-Pfalz eine Initiative im Bundesrat, zum anderen spricht EuGH-Generalanwalt ein klares Votum ab: Integrationsmaßnahmen dürfen keine Prüfung vorsehen.
Wer aufgrund seiner Homosexualität verfolgt wird, darf Asyl beantragen. Sexuelle Handlungen oder Videos sind als Nachweis aber nicht erlaubt. Der Europäische Gerichtshof hat festgelegt, wie weit Behörden bei der Überprüfung gehen dürfen.