In Griechenland wurde sie als Flüchtling anerkannt, in Deutschland aber nicht: Geht das? Auf die Klage einer Syrerin hin gibt der EuGH den deutschen Behörden nun einen klaren Handlungsauftrag: eine eigenständige Prüfung, aber kein Automatismus.
Deutschland hat Tausenden syrischen Kriegsdienstverweigerern zu Unrecht einen Asyl-Folgeantrag verweigert, wie jetzt aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht. Pro Asyl kritisiert die deutsche Praxis scharf.
Frauen, die häusliche Gewalt erfahren, können in der EU als Flüchtling anerkannt werden, entschied der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Bulgarien. Eine Kurdin hatte dort einen Asylantrag gestellt. Sie gab an, zwangsverheiratet und geschlagen worden zu sein.
Müssen EU-Staaten bei einer Rücküberstellung von Geflüchteten in einen anderen EU-Staat prüfen, ob ihnen die Zurückweisung in ihr Herkunftsland droht? Mit dieser Frage befasste sich der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Italien – und verneinte sie.
Ein Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen ist nicht diskriminierend, wenn das Verbot alle religiösen Zeichen und das gesamte Personal umfasse. Das haben Richter des höchsten europäischen Gerichts in einem Fall aus Belgien entschieden.
Eltern von als Flüchtling anerkannten Kindern haben keinen Anspruch Schutz, sondern „nur“ einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Belgien entschieden.
Ungarn verlangt von Drittstaatsangehörigen, dass sie vor einem Asylantrag eine ungarische Botschaft im Ausland aufsuchen und eine Erklärung abgeben. Das verstößt gegen EU-Recht, hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden.
Die Auslieferung eines EU-Bürgers an einen Drittstaat zum Strafvollzug kann gerechtfertigt sein, wenn andernfalls Straflosigkeit droht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Bosnien und Herzegowina hatte Deutschland um Auslieferung eines Bosniers ersucht, der auch kroatischer Staatsbürger ist.
Wie Deutschland verlangt auch Dänemark eine Sprachprüfung bei Familienzusammenführungen. Damit ist jetzt Schluss, entschied der Europäische Gerichtshof im Falle eines türkischen Staatsbürgers, der seit 1979 in Dänemark lebt. Ob Deutschland seine Rechtspraxis anpasst, darf aber bezweifelt werden.
Werden Migranten und Asylbewerber inhaftiert, müssen Gerichte in EU-Staaten von sich aus prüfen, ob die Haft rechtmäßig ist. Das hat der Europäische Gerichtshof im Falle eines algerischen, eines marokkanischen und sierra-leonischen Staatsangehörigen zu Lasten der Niederlande entschieden.