Das Familiennachzugs-Verbot für bestimmte Flüchtlingsgruppen bleibt ein Anlass für Streit im politischen Berlin. Eine für Donnerstag geplante Abstimmung im Bundestag wurde vertagt. Die Opposition wirft der Bundesregierung "Blockadepolitik" vor.
Auf der Überfahrt durch die Ägäis ertrinkende Frauen und Kinder sind die Folge des tausenden Flüchtlingsfamilien verwehrten Nachzugs, wie ein erschütternder Fall dieser Tage zeigt. Doch die Bundesregierung bleibt hart. Von Tim Gerber
Bei ihrem wohl letzten Koalitionsausschuss vor der Bundestagswahl im September stießen Union und SPD an die Grenzen der Gemeinsamkeiten. Viele Themen und Vorhaben blieben offen - und dürften nun zu Wahlkampfthemen werden.
Die Aussetzung des Familiennachzugs für syrische Flüchtlinge bleibt umstritten, eine Abschaffung vor März 2008 ist dennoch unwahrscheinlich. Immerhin gibt es für Härtefälle eine realistische Chance auf Familienzusammenführung. Von Corinna Buschow
Der Familiennachzug bleibt für syrische Flüchtlinge weiter eine Ausnahme. Im Jahr 2016 wurden von 295.000 entschiedenen Asylanträgen rund 120.000 als subsidiär Schutzberechtigt und damit ohne das Recht auf Familiennachzug eingestuft. Die Linkspartei spricht vom Wortbruch.
Die SPD will Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz das Nachholen von Angehörigen ermöglichen, wenn es sich um Fälle besonderer Härte handelt. Die Union ist dagegen. Eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss soll Klarheit bringen.
Die Kritik an der umstrittenen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten reißt nicht ab. Jetzt fordert ein breites Bündnis an Organisationen die Bundesregierung auf, Anträge positiv zu bescheiden. Eine entsprechende online Petition läuft bereits.
Mit einer juristischen Nacht- und Nebelaktion hatten Beamte der Ausländerbehörde in der Bundeshauptstadt den Nachzug der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings aus Syrien in letzter Minute verhindert. Gegenüber MiGAZIN verteidigt der Berliner Innensenator das rigide Vorgehen seiner Behörde. Von Tim Gerber
Dem Berliner Koalitionsvertrag zufolge sollen Aufenthalt- und Asylrecht wohlwollend ausgelegt werden. In Wirklichkeit werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um Aufenthalte zu verhindern – selbst humanitär gebotene. Ein Fall aus der Praxis: Von Tim Gerber
Der Familiennachzug von Flüchtlingen soll nach dem Willen der Kommunen um weitere ein bis zwei Jahre ausgesetzt werden. Sie befürchten, mit dem Familiennachzug überfordert zu werden.