Der Bundestag hat die umstrittene Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen beschlossen. Die CSU spricht von einem guten Kompromiss, die Opposition kritisiert die Neuregelung. Damit werde der Familiennachzug zu einem Glücksspiel.
Die Kritik am Gesetzesentwurf zum Familiennachzug für Flüchtlinge reißt nicht ab. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften appellieren an den Bundestag und Bundesrat, das Vorhaben zu kippen und keine Ängste zu schüren.
Ab August sollen Flüchtlinge mit untergeordnetem Schutz wieder Verwandte nachholen dürfen, allerdings nur 1.000 pro Monat. Während Kritik aus Opposition und Verbänden anhält, verteidigt die Koalition ihren Plan als verantwortungsvollen Kompromiss.
Der Europäische Gerichtshof hat im April 2018 den Familiennachzug von Eltern zu unbegleiteten Kindern maßgeblich erleichtert. Diese Entscheidung stellt die europarechtswidrige Praxis der Behörden auf den Kopf. Von Dr. Constantin Hruschka Von Dr. Constantin Hruschka
Vor zwei Jahren ging es für viele nicht mehr weiter: Flüchtlinge, die nur einen untergeordneten Schutzstatus hatten, durften ihre Ehegatten und Kinder nicht nachholen. Das soll sich ändern - wenn auch begrenzt. Maximal 1.000 Angehörige pro Monat sollen kommen dürfen. Von Mey Dudin Von Mey Dudin
Der Koalitionskompromiss zum Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge rückt immer näher. In der kommenden Woche soll das Kabinett über einen Gesetzesentwurf beraten.
Immer mehr Flüchtlinge verlassen Deutschland auf derselben Route, auf der sie ursprünglich nach Deutschland gekommen sind. Grund: Sie dürfen ihre Familien nicht nachholen. Das UN-Flüchtlingskommissariat kritisiert Deutschland. Viele Flüchtlinge fühlten sich wegen der erneuten Aussetzung des Familiennachzugs betrogen.
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestärkt. Ihr Recht auf Familiennachzug bleibt auch dann bestehen, wenn Sie nach der Einreise volljährig werden.
Das neue Heimatministerium will die Familienzusammenführung von Menschen mit subsidiären Schutz weiterhin in vielen Fällen unmöglich machen. Was sagt das über den Begriff der ‚Heimat‘ aus? Von Hanna Schneider
Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für eingeschränkt Schutzberechtigte wird nicht ausgesetzt. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall eines 13-jährigen Syrers, der seine Mutter nachholen wollte.